Pfändungsfreigrenze bei Ehepaar ohne Kinder

Diskutiere Pfändungsfreigrenze bei Ehepaar ohne Kinder im Recht Forum im Bereich Weitere Finanzforen; Schönen guten Abend, könnt ihr mir sagen wie genau die Pfändungsfreigrenze bei einem Ehepaar ohne Kinder, beide berufstätig, angesetzt wird...
U

Unregistriert

Schönen guten Abend,

könnt ihr mir sagen wie genau die Pfändungsfreigrenze bei einem Ehepaar ohne Kinder, beide berufstätig, angesetzt wird? Beide Personen haften gemeinsam für den zu pfändenden Betrag/die Schuld. Kann es sogar sein, dass jedes einzelne Einkommen bewertet wird und davon dann der pfändbare Betrag abgezogen wird?
 
U

Unregistriert

Niemand, der mir das einigermassen genau erklären kann? Soll ja nichts rechtsverbindliches sein, geht ja auch gar nicht über ein Forum.
 
U

Unregistriert

Hallo,

ich bin kein Experte!
Aber wenn es solche Schulden sind, wo beide beteiligt sind, müssen Beide folglich füs sich eine Privatinsolvenz stellen.
Ich habe jetzt eine Weile gesurft und alles was ich fand, deutet darauf hin, daß dieses Pfändungsgeschichten immer individuell gehandhabt werden. D.h. ist bei Dir nichts mehr zu holen, wenden sich die Aasgeier an deine Frau, die wieder individuell zu betrachten wäre (?).
 
U

Unregistriert

Und wie sieht das aus mit der Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem Ehepartner? Müsste dann bei beiden laut der Pfändungstabelle in Spalte mit 1 unterhaltsberechtigten Person geschaut werden?

Eine Privatinsolvenz käme eher nicht in Frage. Man will ja seine Schuld begleichen.
 
U

Unregistriert

Hallo,

wenn beide Partner über ein ausreichendes Einkommen verfügen, gibt es keine Unterhaltspflichten!

Die Privatinsolvenz stellt die einzige Mögl. dar, sich vor überhöhten Forderungen zu schützen.
Denn seit es diese Einrichtung gibt, reagieren viele Gläubiger mit rücksichtlosem Zugriff auf die Konten derjejenigen Schuldiger, die sich noch nicht unter den Schutz des Gesetztes gebracht haben...
Insofern ist die gerichtilich begleitete Insolvenz die einzige Mögl., denen die Grenze zu setzen. Denn das Gericht kann als einzige Instanz VERBINDLICH festlegen, wieviel Die "konfiszieren" dürfen.
Ferner kann Ihnen ein Anwalt genau sagen, welche zusätzlichen Freibeträge Sie ev. rausholen können.
In der BRD gibt es jährlich 100.000de Privatinsolvenzen. Sie wären also nicht der Erste.
Da dies ein Verfahren aus dem Bereich Sozialrecht wäre, würde die Gewerkschaft Ihren Anwalt bezahlen, vorausgesetzt Sie sind dort Mitglied. Der Anwalt kassiert in Abh. vom Streitwert, bei entspr. Einkommen also nicht ganz billig!
 
U

Unregistriert

Meine Frau hat Schulden mit in die Ehe gebracht.Kann ich für diese Schulden mitbelangt werden?Sie wollen eine Kontopfändung,sowie eine Lohnpfändung durchführen,obwohl ich ein P-Konto habe.Kann ich dafür meine Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen?
 
U

Unregistriert

Hallo,

Ja!
->das Gesetz gibt die Mögl. der Gütertrennung. Abgesehen davon geht man davon aus, daß Sie den Finanzstatus eines Heiratspartners kennen...
Anonsten gilt bei der Ehe das, was der Pope gesagt hat: "In guten, wie in schlechten Tagen...!"

Bei der prRschV müssen Sie´s drauf ankommen lassen. Das Leistungsniveau hier ist sturkturell erdenmind - wenn Sie knapp bei Kasse sind, wäre das ein geeigneter erster Streichungsposten...
Die Konzerne machen hier sehr viele Ausschlüsse im Kleingedruckten. Andere Klauseln, die Sie nicht kennen, auch weil sie das Kauderwelsch nicht verstehen(...), hätte man zusätzlich abschließen müssen - zu ganz anderen Preisen...
Ein anderer Trick ist es, sowiso nur zu leisten, wenn gute Aussichten bestehen - bei einer 50:50-Geschichte, und das gibt es ja häufig, zahlen sie also sehr oft grundsätzlich nicht...
prRschV: Löchriger Mist, der nur Geld kostet!!
->das sage Ich und das sagen Alle, die schonmal juristischen Ärger hatten und ihren Konzern daraufhin richtig kennenlernten...
 
B

Broiler

Das stimmt nicht. Schulden, die vor der Eheschließung bestanden haben gehören auch ganz klar dem Ehepartner allein, der sie hat.
 
U

Unregistriert

Und wie hoch ist denn nun die Pfändungsfreigrenze als Ehepaar wenn man keine Kinder hat?

Es soll ja auch Pfändungen ohne Privatinsolvenz geben.
 
J

JaxMan

Theoretisch ja.

Man muss dann also mal eine Weile den Gürtel ganz schön enger schnallen. Gerade wenn man Kredite oder dergleichen am Laufen hat könnte es eng werden.
 
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Pfändungsfreigrenze bei Ehepaar ohne Kinder

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