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Unregistriert
Schönen guten Abend,
könnt ihr mir sagen wie genau die Pfändungsfreigrenze bei einem Ehepaar ohne Kinder, beide berufstätig, angesetzt wird? Beide Personen haften gemeinsam für den zu pfändenden Betrag/die Schuld. Kann es sogar sein, dass jedes einzelne Einkommen bewertet wird und davon dann der pfändbare Betrag abgezogen wird?
könnt ihr mir sagen wie genau die Pfändungsfreigrenze bei einem Ehepaar ohne Kinder, beide berufstätig, angesetzt wird? Beide Personen haften gemeinsam für den zu pfändenden Betrag/die Schuld. Kann es sogar sein, dass jedes einzelne Einkommen bewertet wird und davon dann der pfändbare Betrag abgezogen wird?