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In Teilen der Pflegebranche gilt seit Anfang August ein Mindestlohn. Sichtlich versuchen Arbeitgeber, sich vor einer fälligen Lohnerhöhung zu drücken. Obwohl es nach dem Mindestlohn-Gesetz nicht erlaubt sei, würden beispielsweise Urlaubs- und Weihnachtsgeld und Schichtzulagen oder Leistungsprämien auf den Stundenlohn umgelegt, berichtete die Gewerkschaft. So werde von 7,48 Euro auf die vorgeschriebenen 8,50 Euro erhöht. Sowie Zuschüsse für private Fahrzeuge, die dienstlich genutzt werden, wurden plötzlich auf den Stundenlohn angerechnet. Es wird nur noch die beim Patienten verbrachte Zeit als Arbeitzeit anerkannt, lediglich die Fahrzeit zu den Patienten nicht mehr.