Ubama
Erfahrener Benutzer
Themenstarter
- Registriert seit
- 11.01.2012
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Hi,
der Gesetzgeber hat noch nicht endgültig entschieden, wer im Alter für die Pflege der Eltern und Großeltern aufkommen muss.
Müssen die Kinder bzw. Enkelkinder für ihre Eltern bzw. Großeltern aufkommen, wenn die eigenen Mitteln der Eltern bzw. Großeltern nicht ausreichen?
Diese Unsicherheit existiert immer noch. Der Staat übergibt gerne Aufgaben zu denen er keine Mitteln finden kann auf seinen Bürgern.
Der Sozialstaat darf aber seine Aufgaben gegenüber seiner Bürger nicht anderen delegieren.
Er muss eindeutig zeigen, dass er auch für seine Bürger aufkommt, wenn seine Mitteln nicht ausreichen und darf diese Aufgaben nicht anderen Bürgern delegieren.
Dies steht eindeutig in Widerspruch zu der Bezeichnung Sozialstaat, was ja im Grundgesetzbuch eindeutig definiert ist.
Gruß
der Gesetzgeber hat noch nicht endgültig entschieden, wer im Alter für die Pflege der Eltern und Großeltern aufkommen muss.
Müssen die Kinder bzw. Enkelkinder für ihre Eltern bzw. Großeltern aufkommen, wenn die eigenen Mitteln der Eltern bzw. Großeltern nicht ausreichen?
Diese Unsicherheit existiert immer noch. Der Staat übergibt gerne Aufgaben zu denen er keine Mitteln finden kann auf seinen Bürgern.
Der Sozialstaat darf aber seine Aufgaben gegenüber seiner Bürger nicht anderen delegieren.
Er muss eindeutig zeigen, dass er auch für seine Bürger aufkommt, wenn seine Mitteln nicht ausreichen und darf diese Aufgaben nicht anderen Bürgern delegieren.
Dies steht eindeutig in Widerspruch zu der Bezeichnung Sozialstaat, was ja im Grundgesetzbuch eindeutig definiert ist.
Gruß