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trepex
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Themenstarter
- Registriert seit
- 21.12.2013
- Beiträge
- 1
Hallo,
kann hier jemand etwas zu den folgenden Fragen sagen?
a) Welche Pflichtangaben muss eine deutsche Bank bei einer Überweisung mit Namen, Kontonummer, BLZ und Verwendungszweck
dem Zahlungsempänger automatisch (im Online Banking z.Bsp.) zur Verfügung stellen.
Falls bestimmte Angaben optional sind, hat der Zahlungsempfänger einen Anspruch, weiter Angaben von der Bank einzufordern?
Welche Reaktionszeiten sind dafür vorgesehen?
b) Welche Pflichtangaben muss eine deutsche Bank bei einer SEPA Überweisung mit Namen, IBAN, BIC und Verwendungszweck
dem Zahlungsempänger automatisch (im Online Banking z.Bsp.) zur Verfügung stellen.
Falls bestimmte Angaben optional sind, hat der Zahlungsempfänger einen Anspruch, weiter Angaben von der Bank einzufordern?
Welche Reaktionszeiten sind dafür vorgesehen?
c) Wenn eine Bank eine zusätzliche Möglichkeit anbietet, Geld an Kunden bei sich selbst (im konkreten Fall geht es um die Fidor-Fidor Bank Funktion
"Geld an Freunde senden") zu senden, gibt es Sonderregelungen, die von obigen Regelungen a) und b) abweichen?
Falls es abweichende Bestimmungen gibt, muss der Kunde (Auftraggeber einer solchen Alternative) über die Folgen informiert werden?
Ist der Verweis eines Kunden, der eine SEPA Überweisung vornehmen möchte, an eine interne "Geld an Freunde senden" Funktion
zulässig, ohne den Kunden über evt. Nachteile zu informieren?
d) Wenn eine ausländische SEPA Überweisung über ein Verrechnungskonto bei der eigenen Bank abgewickelt wird, hat der Zahlungsempfänger
einen Anspruch, die Kontoverbindung / Bank des Auftraggebers der Zahlung zu erhalten?
Welche Reaktionszeiten sind dafür vorgesehen?
Eine Anfrage bei ombudsmann@bdb.de ergab leider nur:
.
trepex
kann hier jemand etwas zu den folgenden Fragen sagen?
a) Welche Pflichtangaben muss eine deutsche Bank bei einer Überweisung mit Namen, Kontonummer, BLZ und Verwendungszweck
dem Zahlungsempänger automatisch (im Online Banking z.Bsp.) zur Verfügung stellen.
Falls bestimmte Angaben optional sind, hat der Zahlungsempfänger einen Anspruch, weiter Angaben von der Bank einzufordern?
Welche Reaktionszeiten sind dafür vorgesehen?
b) Welche Pflichtangaben muss eine deutsche Bank bei einer SEPA Überweisung mit Namen, IBAN, BIC und Verwendungszweck
dem Zahlungsempänger automatisch (im Online Banking z.Bsp.) zur Verfügung stellen.
Falls bestimmte Angaben optional sind, hat der Zahlungsempfänger einen Anspruch, weiter Angaben von der Bank einzufordern?
Welche Reaktionszeiten sind dafür vorgesehen?
c) Wenn eine Bank eine zusätzliche Möglichkeit anbietet, Geld an Kunden bei sich selbst (im konkreten Fall geht es um die Fidor-Fidor Bank Funktion
"Geld an Freunde senden") zu senden, gibt es Sonderregelungen, die von obigen Regelungen a) und b) abweichen?
Falls es abweichende Bestimmungen gibt, muss der Kunde (Auftraggeber einer solchen Alternative) über die Folgen informiert werden?
Ist der Verweis eines Kunden, der eine SEPA Überweisung vornehmen möchte, an eine interne "Geld an Freunde senden" Funktion
zulässig, ohne den Kunden über evt. Nachteile zu informieren?
d) Wenn eine ausländische SEPA Überweisung über ein Verrechnungskonto bei der eigenen Bank abgewickelt wird, hat der Zahlungsempfänger
einen Anspruch, die Kontoverbindung / Bank des Auftraggebers der Zahlung zu erhalten?
Welche Reaktionszeiten sind dafür vorgesehen?
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.. Schreiben ... mit dem Sie uns um Rechtsauskunft bitten. Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir Ihrer Bitte nicht entsprechen können. Das von uns geschaffene Schlichtungsverfahren soll konkrete Rechtsstreitigkeiten zwischen privaten Banken und ihren Kunden bereinigen. Es ist uns jedoch nicht erlaubt, Rechtsauskünfte zu erteilen oder Stellungnahmen abzugeben.
trepex