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bulli
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Habe eine Frage:
Ehepaar gemeinsames Testament. 1 Sohn, der ist enterbt. Es gibt ein Haus im Wert von EUR 100.000.- , das beiden Eheleuten gemeinsam gehört. Vor 4 Jahren verstarb die Ehefrau. Der enterbte Sohn erhielt den Pflichtteil, wieviel ist nicht bekannt, vermutlich von den 50% der Ehefrau 50%, also 25%. Die anderen 25 % hat der Überlebende geerbt, also seinen Anteil von der Hälfte, die ihm immer schon gehörte und die anderen 25%.
Jetzt verstirbt er auch, es ist aber die Schwester des Verstorbenen als Alleinerbe benannt und der Sohn weiterhin enterbt. Das gesetzliche Erbe müsste doch dann 1/2 von den 75.000.- sein. Oder? Das Pflichtteil ist dann davon wiederum die Hälfte.
Ist das nun korrekt???
Ehepaar gemeinsames Testament. 1 Sohn, der ist enterbt. Es gibt ein Haus im Wert von EUR 100.000.- , das beiden Eheleuten gemeinsam gehört. Vor 4 Jahren verstarb die Ehefrau. Der enterbte Sohn erhielt den Pflichtteil, wieviel ist nicht bekannt, vermutlich von den 50% der Ehefrau 50%, also 25%. Die anderen 25 % hat der Überlebende geerbt, also seinen Anteil von der Hälfte, die ihm immer schon gehörte und die anderen 25%.
Jetzt verstirbt er auch, es ist aber die Schwester des Verstorbenen als Alleinerbe benannt und der Sohn weiterhin enterbt. Das gesetzliche Erbe müsste doch dann 1/2 von den 75.000.- sein. Oder? Das Pflichtteil ist dann davon wiederum die Hälfte.
Ist das nun korrekt???