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<p>[QUOTE="marika, post: 40715, member: 2122"]</p><p>Hallo,</p><p></p><p>vielen Dank für Ihre Antwort.</p><p></p><p>Bitte entschuldigen Sie, ich bin ein bisserl verwirrt: im letzten Absatz schreiben Sie, ich müsse dem Bescheid sofort widersprechen. Bescheid war es keiner, sondern nur die Antwort auf den Widerspruch, den ich erhoben habe, als die Schätzung kam. Innerhalb der Einspruchsfrist habe ich auch dann die Erklärung für 2010 abgegeben. Genau steht in der Antwort, dass sie keine Möglichkeit sähe, meinem Widerspruch zu entsprechen und dass ich die Möglichkeit hätte, den Widerspruch zurück zu nehmen.</p><p></p><p>Steueranwalt - greift da auch meine Rechtschutzversicherung (für mich als Selbstständige wohl nicht, oder? Die Rechtschutzversicherung haben wir als Familie.).</p><p></p><p>Vielleicht könnten Sie mir das alles noch einmal etwas detaillierter darlegen?</p><p></p><p>Vielen Dank,</p><p>marika</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="marika, post: 40715, member: 2122"] Hallo, vielen Dank für Ihre Antwort. Bitte entschuldigen Sie, ich bin ein bisserl verwirrt: im letzten Absatz schreiben Sie, ich müsse dem Bescheid sofort widersprechen. Bescheid war es keiner, sondern nur die Antwort auf den Widerspruch, den ich erhoben habe, als die Schätzung kam. Innerhalb der Einspruchsfrist habe ich auch dann die Erklärung für 2010 abgegeben. Genau steht in der Antwort, dass sie keine Möglichkeit sähe, meinem Widerspruch zu entsprechen und dass ich die Möglichkeit hätte, den Widerspruch zurück zu nehmen. Steueranwalt - greift da auch meine Rechtschutzversicherung (für mich als Selbstständige wohl nicht, oder? Die Rechtschutzversicherung haben wir als Familie.). Vielleicht könnten Sie mir das alles noch einmal etwas detaillierter darlegen? Vielen Dank, marika [/QUOTE]
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