Recht als Fluggast bei Verspätung?

Diskutiere Recht als Fluggast bei Verspätung? im Recht Forum im Bereich Weitere Finanzforen; Guten Tag zusammen, welche Rechte habe ich als Fluggast, wenn sich mein Flug überdurchschnittlich verspätet? Kann ich eine Entschädigung...
S

Sentro

Guten Tag zusammen,

welche Rechte habe ich als Fluggast, wenn sich mein Flug überdurchschnittlich verspätet? Kann ich eine Entschädigung fordern?

Danke!
 
W

Winol

Hi,

als erstes gilt es hier zu klären, was du mit überdurchschnittlich meinst? Wie lang war die Verspätung insgesamt?
 
S

Sentro

Mit überdurchschnittlich meine ich in meinem Fall knapp 4 Stunden! Ich finde das eine Frechheit von der Fluggesellschaft und finde, dass ich mir das als Gast nicht bieten lassen muss! Leider steht man als Laie im Regen, weil ich mir auch keinen teuren Anwalt leisten kann!!
 
B

Bendok

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Hi Sentro,

bei einer Verspätung von 4 Stunden hast du in jedem Fall das Recht auf eine Entschädigung. Es gibt zahlreiche Urteile und ähnliche Fälle, aus denen das hervorgeht. Du brauchst dafür keinen Anwalt, sondern kannst du an Dienstleister wenden, die sich dann darum kümmern!!!

Ich würd mich da an deiner Stelle auch nicht einfach abspeisen lassen von der Fluggesellschaft. Dir steht Entschädigung zu und die solltest du dir auch holen!

Viele Grüße
 
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fuenfer

fuenfer

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Es kommt auch immer auf die Fluggesellschaft und den gebuchten Tarif an. Ich hatte selbst schonmal den Fall, da gab es keine Entschädigung da ich einen vergünstigten Promotion Fare gebucht hatte, bei denen ist das laut AGBs einiger Gesellschaften ausgeschlossen.
 
S

summafortitude

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ja, da muss ich zustimmen. es kommt ganz klar immer auf die AGBs der Fluggesellschaft an, bei der du gebucht hast. Manche entschädigen ihre Kunden, und manche eben leider nicht. Allerdings denke ich, dass man meistens ziemlich gute Chancen hat, noch eine Entschädigung zu bekommen - vor allem in einem Fall wie diesem mit 4 Stunden Verspätung.
 
P

Polar12

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bei 4 Stunden Verspätung wirst du sicherlich nicht mit einer allzu hohen Entschädigung rechnen können.

Vielleicht bekommst du dann einen 50 Euro Wertgutschein oder etwas Ähnliches.
Es ist immerhin eine Fluggesellschaft, da bist du nur eine Nummer. So ist das leider.

Ist es denn eine deutsche Fluggesellschaft? Wenn nicht, würde ich mir das sowieso sparen.
 
K

Konstantin

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Da musst du wirklich die AGBs deiner Fluggesellschaft lesen. Das ist individuell geregelt. In meinem Fall gab es ab 6h eine pauschale Entschädigung, wo aber die Nachfolgekosten wie neues Zugticket und Leihwagenstorno mit drin waren.
 
F

Finance_2ME

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Ich stimme den anderen zu. Leider ist es dann am Ende doch so, dass sich der ganze Aufwand und Ärger den man mit sich zieht für die Entschädigung doch nicht lohnt..

Liebe Grüße
Finance_2ME
 
M

MatBau

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Es hängt immer von den AGBs der Fluggesellschaft und vom Tarif ab. Und man bekommt denk ich maximal eine finanzielle Entschädigung für ein neues Zugticket, für eine Hotelübernachtung und für die eventuellen anderen daraus entstandenen Kosten.
 
M

martin.s

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Meine eigene Erfahrung von vor ein paar Wochen:

bei Vueling habe ich einen Reisegutschein über 49 Euro bekommen und mir wurde das Taxi bezahlt da durch die Verspätung von ca. 2 Stunden kein Zug am Abend mehr gefahren ist.
 
Eddi85

Eddi85

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AW: Recht als Fluggast bei Verspätung?

@martin: das ist doch wenigstens ein Entgegenkommen aber klar wie die anderen schon meinen spielen die AGBs eine große Rolle
 
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HochTief

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Hallo liebe Community,

es ist ja nun mal so passiert, dass Airlines früher alles noch sehr transparent gestaltet haben und man noch wusste was entschädigt wird und nicht. Das Flugrecht als Passagier ist aber nicht mehr ganz so einfach. Airlines haben daraus ein Geheimnis gemacht, da sie durch Preispolitik solche Entschädigungen vermeiden wollen, wenn sie das nicht offen kommunizieren. Jetzt haben sich Dienstleister wie MyFlyright darauf konzentriert Passagieren, das zu geben, was ihnen zusteht. Darauf reagieren die Airlines mit Gegenmitteln und zwar mit Inscenitvs wie Gutscheinen etc. Das Geld bleibt dann in der Airline und man verzichtet beim Erhalt auf die wirkliche Summe.

Gut gespielt liebe Airlines aber ich bleib clever!
 
F

Feniks

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Diese Fälle treten immer häufiger auf, da viele Menschen dazu neigen, mit Billigfluggesellschaften zu fliegen. Sie treten hauptsächlich bei diesen Fluggesellschaften auf, aber es gibt auch Fälle, in denen sie bei anderen größeren Fluggesellschaften wie der Lufthansa auftreten...

Ich würde Ihnen persönlich empfehlen, sich an jemanden zu wenden, der sich beruflich damit befasst, und aus meiner Erfahrung heraus kann ich Ihnen eine Agentur unter www.aviclaim.de empfehlen.

Sie haben Erfahrung mit solchen Problemen und ich bin sicher, dass sie dir alle Informationen über deine Rechte geben können.
 
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