Rechte des Bürgers bei Haustürgeschäften soll gestärkt werden

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Deutsche Verbraucher sind nach Ansicht der EU-Kommission bei Haustürgeschäften nicht ausreichend geschützt. Will jemand von einem Kaufvertrag zurücktreten, sind die Regeln dafür laut Brüsseler Behörde zu streng.
„Dies beschränkt das verbriefte Rücktrittsrecht der Bürger“, kritisiert die EU-Kommission am Donnerstag. Die Kommission gibt Deutschland nun zwei Monate Zeit um die Rechtslage entsprechend zu ändern. Andernfalls wird die Kommission wohl eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof wegen Verletzung des EU-Vertrags anstreben.

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S

Sascha

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Richtig so!
Diese Geschäfte wirken unseriös, außer man möchte sich lediglich vorstellen. Das mache ich auch bei Unternehmen, aber nicht mehr und damit bin ich bisher auch ganz gut verfahren. Man möchte ja auch nicht unnötig gestört werden.
 
U

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sowas ist auch höchstgradig unseriös.

sowas klappt aber immer wieder stell ich fest, vor allem mit zeitschriften. mein bruder hat nun ein zweijähriges zeitschriftenabo an der backe und die widerrufsfrist war dann auch vorbei.
 
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