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Deutsche Verbraucher sind nach Ansicht der EU-Kommission bei Haustürgeschäften nicht ausreichend geschützt. Will jemand von einem Kaufvertrag zurücktreten, sind die Regeln dafür laut Brüsseler Behörde zu streng.
„Dies beschränkt das verbriefte Rücktrittsrecht der Bürger“, kritisiert die EU-Kommission am Donnerstag. Die Kommission gibt Deutschland nun zwei Monate Zeit um die Rechtslage entsprechend zu ändern. Andernfalls wird die Kommission wohl eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof wegen Verletzung des EU-Vertrags anstreben.
Quelle
„Dies beschränkt das verbriefte Rücktrittsrecht der Bürger“, kritisiert die EU-Kommission am Donnerstag. Die Kommission gibt Deutschland nun zwei Monate Zeit um die Rechtslage entsprechend zu ändern. Andernfalls wird die Kommission wohl eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof wegen Verletzung des EU-Vertrags anstreben.
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