rechtschutzversicherung übernimmt fall nicht

Diskutiere rechtschutzversicherung übernimmt fall nicht im Rechtsschutzversicherung Forum im Bereich Versicherungen; was kann ich nun tun? sie weigern sich die kosten zu übernehmen. muss ich nun RA alleine beauftragen?
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was kann ich nun tun? sie weigern sich die kosten zu übernehmen. muss ich nun RA alleine beauftragen?
 
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Kimon

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Naja, du könntest einen RA beauftragen zu Prüfen ob die Versicherung berechtigt ist das nicht zu Übernehmen, oder eben selbst Zahlen, viel mehr bleibt dir nicht übrig...
 
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also bleibt mir gar nichts anderes übrig als selbst bezahlen? hab ich denn durch die ablehnung denn ein sonderkündigungsrecht? weil sonst könnte ich ja immer meine prämien bezahlen und die versicherung immer ablehnen. das kann ja nicht sein.
 
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karambas

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Wenn dein Anwalt Ei*r hat soll er eine Deckungsklage einreichen, da werden alle schnell Wach. Es hilft oft!!

also bleibt mir gar nichts anderes übrig als selbst bezahlen? hab ich denn durch die ablehnung denn ein sonderkündigungsrecht? weil sonst könnte ich ja immer meine prämien bezahlen und die versicherung immer ablehnen. das kann ja nicht sein.
 
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kenneth

aber viele wissen das nicht und kennen auch den anwalt nicht, da sie womöglich zum ersten mal bei einem solchen sind. ich denke, rechtschutzversicherungen kassieren nur gerne geld, geld ausgeben ist nicht so ihre stärke.
 
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karambas

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Also zuerst einmal, was ist denn überhaupt versichert und worum geht es denn eigentlich? Man kann kein Mietrecht versichern und einen Rechtsfall mit dem Mieter der eigenen Wohnung die man vermietet haben. Das geht nicht. Dafür gibt es z.B. einen Vermieter Rechtsschutz. Man kann nicht Verkehrs-RS versichern und übernahme der Klagekosten des Anstellungsvertrages eines Geschäftsführers in einer GmbH verlangen! Also was ist dein Fall und was hast du denn versichert!?
 
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kenneth

ich hab hier in diesem thread gar nix, der thread ist von juni 2011. denk mal, für den fragesteller kommts jetzt eh zu spät ;) ich wollte lediglich auf deine antwort eingehen, dass das eben viele nicht wissen.
 
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karambas

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Was meinst du? Was wissen viele nicht? Das Mieter und Vermieter 2 Paar Stiefel sind? Und anders in der RS behandelt werden oder...versteh ich dich hier falsch?
 
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kenneth

ne. das der anwalt deckungsklage einreichen könnte. und dann stellt sich die frage, wollen die mandanten überhaupt zwei prozesse führen. also ich würd mir das auch nochmal überlegen.
 
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karambas

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Nein nein, so ist dass nicht. Der Anwalt schreibt nur der Vers. an und klagt theoretisch die Ablehnung der Deckung, weil er der Meinung ist, dass dies sehr wohl von der RS abdeckt ist! Es ist nicht als einen 2. Prozess anzusehen
 
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kenneth

aber wenn die rechtschutz das anders sieht könnte es auf eine 2. klage hinauslaufen.

also ich muss sagen, rechtschutzversicherungen sind schon sehr kompliziert ;)

aber wenn wir hier gerade einen profi haben, wie ist das eigentlich bei einer rechtschutz, wenn man nicht selbst klagen möchte sondern verklagt wird. wird da auch die anwaltliche vertretung vor gericht gezahlt oder hat man da eher schlechte karten?
 
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karambas

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Nein, das nicht. Also ich kann natrülcih nur meine als Erfahrungswert nehmen. Nein nur das bei einer Deckungsklage, der Fall ganz ganz genau geprüft wird ob doch Deckung erteilt werden muss.

Beispiel!

Ein junger Mann 16 jahre Alt, besitzt einen Roller.
Der tuned diesen damit er schneller fahren kann als erlaubt, also keine 50km/h sondern auf 90km/h.

Nehmen wir mal an ihn erwischen die grünen Herren und verpassen ihm Punkte nehmen wir mal 4 Punkte in Flensburg, dieser junge Mann ist nun 17 und bekommt nochmal 3 Punkte wegen seinem Roller, weil er erneut erwischt wurde.

So jetzt ist er 18 und macht sein Führerschein und fährt mit dem PKW ebenso schneller als erlaubt, er jagd seine Punkte in die Höhe und es wird ein Fahrverbot erlassen.

Und jetzt kommts. Rechtsschutzversichert ist er seit dem er 18 ist.

Irgendein Rechtsverdreher (Richter) in Deutschland erlies ein Urteil in dem er sagt, es komme nicht darauf an wann das Fahrverbot erlassen wurde sondern die Ursache bzw der Ursprung, denn hätte er die Punkte vom Roller nicht hätte er auch kein Fahrverbot erlassen bekommen.

Der Ursprung war vor 2 Jahren als er 16 war und mit dem Roller das erste Mal Punkte verpasst bekommen hat. Somit keine Deckung über Rechtsschutz!
Außer er war vorher schon rechtsschutzversichert und hat einen lückenlosen übergang zu seiner eigen abgeschlossenen RSversicherung.

Zitat:
aber wenn wir hier gerade einen profi haben, wie ist das eigentlich bei einer rechtschutz, wenn man nicht selbst klagen möchte sondern verklagt wird. wird da auch die anwaltliche vertretung vor gericht gezahlt oder hat man da eher schlechte karten?

Antwort: Es kommt darauf an weshalb! Wenn ich z.B. verklagt werde von einer scharfen Latino-Maus die ich in der S-Bahn gesehen habe und mich neben ihr setzte um Sie anzusprechen und Sie zeigt mich hinterher an, dass ich mich gebügt habe um unter Ihrem Mini-Rock zu sehen was Sie darunter an hat der (Rock)übrigens nicht Breiter als mein Gürtel ist. Dann habe ich wohl oder übel den Staatsanwalt an Backe wegen sexueller Belästigung. Obwohl ich nichts gemacht hab. Ich hab nicht drunter geschaut, vielleicht wollte ich es?! Aber hab mich nur neben ihr hingesetzt. Egal in so einem Fall hilft der RS aber nur wenn man Spezial-Straf-Rechtsschutz hat.
 
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Mark85

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Da habt ihr Recht. Das Thema Rechtsschutz ist etwas umfassender.
Da kommt es sehr genau auf die Bedingungen und die gewählten Pakete an. Wichtig ist wirklich das quasi jedes Thema einzeln versichert sein muss. Dazu gehören Verkehr, Beruf, Privat, Spezial Straf Rechtsschutz und Immobilie. Wobei beim letzeren unterschieden wird ob Mieter, Eigentümer oder Vermieter. Genauso muss man bedenken dass Selbstständigkeit gesondert abgesichert werden muss.
Auch Ehrenämter sind oft ausgeschlossen.
Um das richtige Paket für sich zu finden sollte man sich wirklich von einem Fachmann beraten lassen.
 
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karambas

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hört hört.

So ist es! Grundsätzlich, Versicherungen abschließen erst nach fachmännischer Beratung oder durch Fachfrau :), dann gibt es keine Probleme, denn dann kann man den Vemrittler heranziehen. Stichwort:Beratungsprotokoll!!!

Da habt ihr Recht. Das Thema Rechtsschutz ist etwas umfassender.
Da kommt es sehr genau auf die Bedingungen und die gewählten Pakete an. Wichtig ist wirklich das quasi jedes Thema einzeln versichert sein muss. Dazu gehören Verkehr, Beruf, Privat, Spezial Straf Rechtsschutz und Immobilie. Wobei beim letzeren unterschieden wird ob Mieter, Eigentümer oder Vermieter. Genauso muss man bedenken dass Selbstständigkeit gesondert abgesichert werden muss.
Auch Ehrenämter sind oft ausgeschlossen.
Um das richtige Paket für sich zu finden sollte man sich wirklich von einem Fachmann beraten lassen.
 
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Mark85

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Da stimme ich dir Voll und ganz zu!
Leider sehen es manche anders. "Berater sind ja alles nur Lügner und Betrüger...."

Naja.. Hauptsache alle haben vertrauen zu den Bänkern..
 
Thema:

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