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Immobilien
Rechtslage für Immobilienkauf in der Türkei
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<p>[QUOTE="sabrina, post: 8141, member: 96"]</p><p>Hallo,</p><p></p><p>Es gibt viele Deutsche die in der Türkei Immobilien kaufen wollen. Hier ein Auszug aus den Richtlinien für Immobilienerwerb in der Türki für Ausländer:</p><p></p><p>Immobilienerwerb in der Türkei durch Ausländer</p><p></p><p>Immobilienrecht in der Türkei:</p><p></p><p>Ausländische natürliche Personen können in der Türkei Immobilien erwerben, sofern zwischen der Türkei und dem Land, dessen Staatsangehörige Sie sind, eine diesbezügliche Gegenseitigkeit besteht. </p><p></p><p>Im deutsch- türkischen Verhältnis sind diese Voraussetzungen erfüllt. Sämtliche Kunden mit deutscher Staatsangehörigkeit können somit von dieser Möglichkeit profitieren und Ihr Traumhaus in der Türkei erwerben. </p><p></p><p>Falls Sie die Staatangehörigkeit eines anderen Landes besitzen, können Sie sich über die Gegenseitigkeitslisten bei den Vertretungen Ihres Landes in der Türkei sowie der Botschaft oder den Generalkonsulaten der Republik Türkei in Ihrem Land informieren.</p><p></p><p>Erwerb der Immobilie im Kurzüberblick:</p><p></p><p>Ausländer können in der Türkei zu wohn- und gewerblichen Zwecken Immobilien erwerben, sofern die gesetzlichen Einschränkungen eingehalten werden. Beim Kauf von Ferienhäusern bzw. Ferienimmobilien ist dies grundsätzlich problemlos möglich. </p><p>Die Gesamtfläche der Immobilien, die ein Ausländer in der Türkei erwerben kann, darf jedoch insgesamt 25.000 Quadratmeter nicht überschreiten, auch wenn sich diese in verschieden Städten befinden.</p><p>Ausländer müssen gegebenenfalls zudem bei den Militärbehörden in der Region eine Erlaubnis einholen, bevor sie eine Immobilie erwerben.</p><p></p><p>Ausländische natürliche Personen benötigen folgende Unterlagen für die Antragstellung bei den zuständigen Grundbuchämtern:</p><p></p><p>Im Gegensatz zum Immobilienerwerb in Deutschland ist in der Türkei kein Notar beim Erwerb eingeschaltet. </p><p></p><p>Gemäß der geltenden Gesetzgebung in der Türkei müssen die amtlichen Verträge zur Eigentumsübertragung von Immobilien unbedingt bei den Grundbuchämtern (Tapu Dairesi) beurkundet werden, die sich jeweils an dem Ort der Immobilie befinden.</p><p></p><p>Zur Beurkundung werden folgende Unterlagen benötigt:</p><p></p><p>Personalausweis oder Reisepass und notariell beglaubigte Übersetzung</p><p></p><p>Die von den zuständigen Ausländerpolizeibehörden ausgestellte Aufenthaltserlaubnis für Ausländer, deren Immobilienerwerb von einer Aufenthaltserlaubnis abhängig ist, das Original oder eine notariell beglaubigte Kopie der Vollmacht samt Übersetzung, falls der Kauf auf der Grundlage einer im Ausland erteilten Vollmacht erfolgt.</p><p></p><p>Liegen alle erforderlichen Unterlagen vor, wird beim örtlichen Grundbuchamt ein Termin vereinbart, bei dem nach Zahlung des Kaufpreises die Eintragung in das Grundbuch erfolgt. Käufer und Verkäufer oder deren Vertreter (bevollmächtigt durch notarielle Vollmacht) müssen zu diesem Termin anwesend sein. </p><p></p><p>Bei der Übertragung im Grundbuchamt muss ferner ein vereidigter Übersetzer zur Verfügung stehen, wenn der ausländische Vertragspartner die türkische Sprache nicht beherrscht. </p><p></p><p>Nach der amtlichen Beurkundung des Grundstückskaufvertrages erfolgt die Eigentumsübertragung des Käufers ins Grundbuch. Zudem ist es möglich, vor dem offiziellen Kauf der Immobilie in Gegenwart eines Notars einen Vorvertrag, nämlich einen Vertrag über Grundstückskaufversprechen zu unterzeichnen, so dass eine Vormerkung im Grundbuch erfolgen kann.</p><p></p><p>Nähere Informationen zum Thema Immobilienerwerb in der Türkei durch Ausländer erhalten Sie auch unter der Internetseite des Auswärtigen Amtes der Türkei:</p><p></p><p><a href="http://www.mfa.gov.tr/leitfaden-fur-ausl_nder.en.mfa">Leitfaden für Ausländer / Rep. of Turkey Ministry of Foreign Affairs</a></p><p></p><p></p><p>Gruß</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="sabrina, post: 8141, member: 96"] Hallo, Es gibt viele Deutsche die in der Türkei Immobilien kaufen wollen. Hier ein Auszug aus den Richtlinien für Immobilienerwerb in der Türki für Ausländer: Immobilienerwerb in der Türkei durch Ausländer Immobilienrecht in der Türkei: Ausländische natürliche Personen können in der Türkei Immobilien erwerben, sofern zwischen der Türkei und dem Land, dessen Staatsangehörige Sie sind, eine diesbezügliche Gegenseitigkeit besteht. Im deutsch- türkischen Verhältnis sind diese Voraussetzungen erfüllt. Sämtliche Kunden mit deutscher Staatsangehörigkeit können somit von dieser Möglichkeit profitieren und Ihr Traumhaus in der Türkei erwerben. Falls Sie die Staatangehörigkeit eines anderen Landes besitzen, können Sie sich über die Gegenseitigkeitslisten bei den Vertretungen Ihres Landes in der Türkei sowie der Botschaft oder den Generalkonsulaten der Republik Türkei in Ihrem Land informieren. Erwerb der Immobilie im Kurzüberblick: Ausländer können in der Türkei zu wohn- und gewerblichen Zwecken Immobilien erwerben, sofern die gesetzlichen Einschränkungen eingehalten werden. Beim Kauf von Ferienhäusern bzw. Ferienimmobilien ist dies grundsätzlich problemlos möglich. Die Gesamtfläche der Immobilien, die ein Ausländer in der Türkei erwerben kann, darf jedoch insgesamt 25.000 Quadratmeter nicht überschreiten, auch wenn sich diese in verschieden Städten befinden. Ausländer müssen gegebenenfalls zudem bei den Militärbehörden in der Region eine Erlaubnis einholen, bevor sie eine Immobilie erwerben. Ausländische natürliche Personen benötigen folgende Unterlagen für die Antragstellung bei den zuständigen Grundbuchämtern: Im Gegensatz zum Immobilienerwerb in Deutschland ist in der Türkei kein Notar beim Erwerb eingeschaltet. Gemäß der geltenden Gesetzgebung in der Türkei müssen die amtlichen Verträge zur Eigentumsübertragung von Immobilien unbedingt bei den Grundbuchämtern (Tapu Dairesi) beurkundet werden, die sich jeweils an dem Ort der Immobilie befinden. Zur Beurkundung werden folgende Unterlagen benötigt: Personalausweis oder Reisepass und notariell beglaubigte Übersetzung Die von den zuständigen Ausländerpolizeibehörden ausgestellte Aufenthaltserlaubnis für Ausländer, deren Immobilienerwerb von einer Aufenthaltserlaubnis abhängig ist, das Original oder eine notariell beglaubigte Kopie der Vollmacht samt Übersetzung, falls der Kauf auf der Grundlage einer im Ausland erteilten Vollmacht erfolgt. Liegen alle erforderlichen Unterlagen vor, wird beim örtlichen Grundbuchamt ein Termin vereinbart, bei dem nach Zahlung des Kaufpreises die Eintragung in das Grundbuch erfolgt. Käufer und Verkäufer oder deren Vertreter (bevollmächtigt durch notarielle Vollmacht) müssen zu diesem Termin anwesend sein. Bei der Übertragung im Grundbuchamt muss ferner ein vereidigter Übersetzer zur Verfügung stehen, wenn der ausländische Vertragspartner die türkische Sprache nicht beherrscht. Nach der amtlichen Beurkundung des Grundstückskaufvertrages erfolgt die Eigentumsübertragung des Käufers ins Grundbuch. Zudem ist es möglich, vor dem offiziellen Kauf der Immobilie in Gegenwart eines Notars einen Vorvertrag, nämlich einen Vertrag über Grundstückskaufversprechen zu unterzeichnen, so dass eine Vormerkung im Grundbuch erfolgen kann. Nähere Informationen zum Thema Immobilienerwerb in der Türkei durch Ausländer erhalten Sie auch unter der Internetseite des Auswärtigen Amtes der Türkei: [url=http://www.mfa.gov.tr/leitfaden-fur-ausl_nder.en.mfa]Leitfaden für Ausländer / Rep. of Turkey Ministry of Foreign Affairs[/url] Gruß [/QUOTE]
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