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Der Bundestag hat am 23. April den Gesetzesentwurf zur Reform des Kontopfändungsschutzes beschlossen. Laut der Pressemitteilung des Bundestages wird mit der Reform erstmalig ein als Pfändungsschutzkonto - auch als P-Konto - bezeichnetes Konto eingeführt. Auf dem P-Konto soll der Schuldner einen automatischen Basispfändungschutz in Höhe seines Pfändungsfreibetrages erhalten.