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Regelt Lohnsteuerhilfeverein auch Einspruch beim Finanzamt?
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<p>[QUOTE="Unregistriert, post: 33622"]</p><p>Der </p><p></p><p>LHV legt für seine Mitglieder laut Selbstdarstellung sehr wohl Rechtsmittel ein - Einspruch und Beschwerde bis hin zur Klage!</p><p>Vielleicht müssen Sie den lokalen Kooperationspartner mal auf die AGB hinweisen...</p><p></p><p>Für Gewerkschaftsmitglieder in einer DGB-Werke kostet es übrigens zw. 59,- und 179,- je nach Bemessungsgrundlage der Steuererklärung. Inklusive dazu kommen auch Kapitaleinkünfte (aus Finanz-Investitionen, Vermietung/Verpachtung sowie privaten Verräußerungsgeschäften) bis zu 13.000,-/p.a., resp. 26.000,- bei Verheirateten.</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="Unregistriert, post: 33622"] Der LHV legt für seine Mitglieder laut Selbstdarstellung sehr wohl Rechtsmittel ein - Einspruch und Beschwerde bis hin zur Klage! Vielleicht müssen Sie den lokalen Kooperationspartner mal auf die AGB hinweisen... Für Gewerkschaftsmitglieder in einer DGB-Werke kostet es übrigens zw. 59,- und 179,- je nach Bemessungsgrundlage der Steuererklärung. Inklusive dazu kommen auch Kapitaleinkünfte (aus Finanz-Investitionen, Vermietung/Verpachtung sowie privaten Verräußerungsgeschäften) bis zu 13.000,-/p.a., resp. 26.000,- bei Verheirateten. [/QUOTE]
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