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Renovierungskosten: Erhaltungsaufwendungen oder Herstellungskosten
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<p>[QUOTE="Unregistriert, post: 43253"]</p><p>Wir besitzen eine selbstgenutzte Immobilie (seit über 15 Jahren), in der sich ein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer befindet.</p><p>Renovierungskosten sind eigentlich als Erhaltungsauwendungen sofort (oder über 2 - 5 Jahre) abzuschreiben.</p><p>Allerdings nur bei Vermietung oder eben anteilig für das Arbeitszimmer.</p><p>Der (für Lehrer) maximale Betrag von 1250,- EUR für das Arbeitszimmer haben wir aber bereits durch andere Kosten voll ausgeschöpft. Zusätzliche Erhaltungsaufwendungen wirken sich aktuell nicht steuermindernd aus.</p><p>Überlegung:</p><p>Wenn wir in einigen Jahren das Haus vermieten wollen (z.B. weil wir nach Auszug der Kinder in eine kleinere Wohnung umziehen), können wir die Renovierungskostennicht mehr absetzen.</p><p>Frage:</p><p>Kann ich die Kosten (z.B. für neue Heizung, neue Böden, Dach isolieren und neu decken, neue Zimmertüren, ...) auch als (nachträgliche, nicht anschaffungsnahe) Herstellungskosten ansetzen? Somit würde sich die Bemessungsgrundlage für die normale AfA erhöhen, die sich auch in 5 Jahren noch für die verbleibenden z.B. 30 Jahre der Abschreibungsdauer bei Vermietung steuermindernd auswirkt?</p><p>Müssen die Kosten in dem Jahr, in dem sie tatsächlich entstanden sind, erstmalig in der Steuererklärung angegeben werden, oder kann ich auch in 5 Jahren die alten Kosten (natürlich nicht rückwirkend für bereits abgegebene sondern nur für folgende Erklärungen) eingeben?</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="Unregistriert, post: 43253"] Wir besitzen eine selbstgenutzte Immobilie (seit über 15 Jahren), in der sich ein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer befindet. Renovierungskosten sind eigentlich als Erhaltungsauwendungen sofort (oder über 2 - 5 Jahre) abzuschreiben. Allerdings nur bei Vermietung oder eben anteilig für das Arbeitszimmer. Der (für Lehrer) maximale Betrag von 1250,- EUR für das Arbeitszimmer haben wir aber bereits durch andere Kosten voll ausgeschöpft. Zusätzliche Erhaltungsaufwendungen wirken sich aktuell nicht steuermindernd aus. Überlegung: Wenn wir in einigen Jahren das Haus vermieten wollen (z.B. weil wir nach Auszug der Kinder in eine kleinere Wohnung umziehen), können wir die Renovierungskostennicht mehr absetzen. Frage: Kann ich die Kosten (z.B. für neue Heizung, neue Böden, Dach isolieren und neu decken, neue Zimmertüren, ...) auch als (nachträgliche, nicht anschaffungsnahe) Herstellungskosten ansetzen? Somit würde sich die Bemessungsgrundlage für die normale AfA erhöhen, die sich auch in 5 Jahren noch für die verbleibenden z.B. 30 Jahre der Abschreibungsdauer bei Vermietung steuermindernd auswirkt? Müssen die Kosten in dem Jahr, in dem sie tatsächlich entstanden sind, erstmalig in der Steuererklärung angegeben werden, oder kann ich auch in 5 Jahren die alten Kosten (natürlich nicht rückwirkend für bereits abgegebene sondern nur für folgende Erklärungen) eingeben? [/QUOTE]
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