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Rentner verdient zusätzlich mit 400€ Job nun aber mehr als 400€
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<p>[QUOTE="Unregistriert, post: 31296"]</p><p>Hallo,</p><p></p><p>das hängt davon ab, ob der Kerl ein Regelrentner (derzeit 65 Jahre) ist oder ein Frühbezieher:</p><p>Bei Letzteren schädigt jeglicher Hinzuverdienst die Rente selbst!</p><p>Sprengt die Beschäftigung eines Regelrentners die Verdienstgrenzen für geringfügige Beschäftigung, ist er ganz normal steuer- und sozialabgabenpflichtig - fragen Sie mich nicht, ob es auch RV-Beitrag zahlen muß - ich weiß es nicht!</p><p>Der Fall zahlt also einkommenssteuer und die Steuer auf die Rente.</p><p>Die Retne wird derzeitig anteilig besteuert. Die Prozentzahl steigt jährlich um 2% und wird 2040 bei 100 von 100 ankommen. </p><p>In Ihrem Bsp.: Der Rentner hat seinen Faktor. Sagen wir im Bsp. die Steuerpflicht beläuft sich auf 50%. Das ist also der Betrag X, macht nach der Progressionstafel einen Steuersatz von y. Jetzt kommt das Einkommen dazu. x+z ergeben am Ende einen höheren Steuersatz. D.h. der Rentner muß auch auf seine Rente zukünftig faktisch mehr blechen. KV-Pflicht besteht ja auch! Daher wird es ind en meisten Fällen tatsächlichnicht sinvoll sein, ein Bisschen über den 400€ zu liegen...</p><p>Tip: Rentner mache zusätzlich den spezifischen Freibetrag in Höhe von 102€/p.a in Z.44 der Anl. R geltend! Das ist sinngemäß dasselbe wie der Pauschbetrag bei Arbeitnehmern...</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="Unregistriert, post: 31296"] Hallo, das hängt davon ab, ob der Kerl ein Regelrentner (derzeit 65 Jahre) ist oder ein Frühbezieher: Bei Letzteren schädigt jeglicher Hinzuverdienst die Rente selbst! Sprengt die Beschäftigung eines Regelrentners die Verdienstgrenzen für geringfügige Beschäftigung, ist er ganz normal steuer- und sozialabgabenpflichtig - fragen Sie mich nicht, ob es auch RV-Beitrag zahlen muß - ich weiß es nicht! Der Fall zahlt also einkommenssteuer und die Steuer auf die Rente. Die Retne wird derzeitig anteilig besteuert. Die Prozentzahl steigt jährlich um 2% und wird 2040 bei 100 von 100 ankommen. In Ihrem Bsp.: Der Rentner hat seinen Faktor. Sagen wir im Bsp. die Steuerpflicht beläuft sich auf 50%. Das ist also der Betrag X, macht nach der Progressionstafel einen Steuersatz von y. Jetzt kommt das Einkommen dazu. x+z ergeben am Ende einen höheren Steuersatz. D.h. der Rentner muß auch auf seine Rente zukünftig faktisch mehr blechen. KV-Pflicht besteht ja auch! Daher wird es ind en meisten Fällen tatsächlichnicht sinvoll sein, ein Bisschen über den 400€ zu liegen... Tip: Rentner mache zusätzlich den spezifischen Freibetrag in Höhe von 102€/p.a in Z.44 der Anl. R geltend! Das ist sinngemäß dasselbe wie der Pauschbetrag bei Arbeitnehmern... [/QUOTE]
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