Rückwirkende Beitragsberechnung für K-Versicherung bei Selbständigkeit

Diskutiere Rückwirkende Beitragsberechnung für K-Versicherung bei Selbständigkeit im Krankenversicherung Forum im Bereich Versicherungen; Hallo, ich hatte mich vor 6 Monaten Selbständig gemacht. Durch die Selbständigkeit hatte ich meine Stelle bei meinem damaligen Arbeitgeber...
Korman

Korman

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Hallo,

ich hatte mich vor 6 Monaten Selbständig gemacht.

Durch die Selbständigkeit hatte ich meine Stelle bei meinem damaligen Arbeitgeber aufgegeben.

Dieser hat mich dann bei der Krankenkasse gekündigt gehabt.

Damals schrieb mir meine Krankenkasse, ob ich weitern bei denen versichert bleiben möchte.

Ich habe das Schreiben ignoriert und habe mich auch nicht versichert.

In der Hoffnung, dass ich während der ersten Zeit meiner Selbständigkeit nicht krank werde und auch keinen Arzt besuche, habe ich mich nicht versichert um Beiträge zu ersparen oder die Einkünfte haben nicht ausgereicht um die errechneten Beiträge jeden Monat zu zahlen.

Jetzt sind 6 Monate vorbei und ich machte mir langsam Sorgen um meine Krankenversicherung und fragte bei der ehemaligen Kasse nach, ob ich mich wieder bei denen versichern könne.

Diese fragten mich, wo ich während der letzten 6 Monate versichert gewesen sei.

Sie wollten eine Bescheinigung darüber, dass ich in den letzten 6 Monate irgend einer Kasse angehört habe.

Da ich das nicht war, habe ich auch keine Bescheinigung vorlegen können.

Daraufhin sagte meine Kasse, dass ich bei ihnen mich erneut versichern könne aber die letzten 6 Monate müsste ich rückwirkend die angefallenen Beiträge nachträglich zahlen.

Sie haben mir eine Rechnung erstellt, in der ein monatlicher Betrag von mir in Höhe von 329,00€ zu zahlen sei und dies würde für 6 Monate um die 2000,00€ ausmachen.

Das war mir viel zu viel, wo ich noch nicht mal während der gesamten Zeit keinen einzigen Arzt aufgesucht hatte.

Ich habe den Betrag nicht gezahlt.

Die Dame von der BKK sagte mir, dass ich diesen Beitrag zu zahlen hätte, falls ich mich irgendwo innerhalb Deutschland mich wieder Krankenversichern will.

Auch nach einem Jahr müsse ich den rückwirkend Betrag für einen Jahr zu zahlen hätte.

Solange man sich in Deutschland angemeldet habe, sei man für die angemeldete Zeit verpflichtet eine Krankenversicherung nachzuweisen.

Ist das fair so?

Wer hat entsprechende Erfahrungen gemacht?

Wer kann mir einen Rat geben?

Aus meinen Einkünften ist es sehr schwer einen so hohen KV-Beitrag zu zahlen.

Die anderen Beiträge zu der Sozialkasse entfallen auch, so dass ich weder einer Rentenversicherung angehöre noch einer Berufsgenossenschaft.

Als Selbständiger ist man wohl in diesem land aufgeschmissen.


Gruß
 
marco

marco

Erfahrener Benutzer
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Hallo, lieber Korman

das, was dir passiert ist, ist auch mir vor drei Jahren passiert.

Früher war dies nicht so aber nach der Novelle der Anpassung der Sozialversicherungsgesetz wurde eingeführt, dass jeder in Deutschland wohnsitzmäßig angemeldeter Bürger versichert sein muss.

Damit solche Fälle, wie deines, nicht auftreten, hat man eine Sicherheitsklausel eingebaut.

Demnach muss ein nahtloser Übergang von der einen Kasse zu der anderen, bzw. von der einen Beschäftigungsart zu der anderen erfolgen.

Wenn du Arbeitnehmer oder Angestellter bist, bist du ja über deinen Arbeitgeber versichert.

Falls du arbeitslos bist wirst du automatisch über den Sozialträger (Arge) versichert.

Falls du dich selbständig machst muss du nahtlos deine K-Versicherung bei einem der vielen Träger fortsetzen.

Ich kann dir aber raten, zu einer privaten Träger zu gehen.

Dessen Beiträge sind nicht Einnahmen abhängig und sind in der regel viel günstiger.

Falls du Alleinstehend bist und keine Familie hast und unter 30 Jahren bist, kannst du dort mit einem Monatsbeitrag von weniger als 180,00€ versichert werden.

Falls du bei der gesetzlichen als freiwilliger versichert bist, zahlst du einen Monatsbeitrag zwischen 329,99€ und 619,00€.

Das ist für einen frischen Selbständigen viel Geld.

Das sieht der Gesetzgeber nicht und hat auch keine andere Möglichkeiten vorgesehen.

Aller Schlupflöcher hat er zugemacht.


Gruß:eek:
 
rudi

rudi

Erfahrener Benutzer
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Hallo, Marco

danke für die aufschlussreichen Infos.

Das wusste ich, ganz ehrlich gesagt, nicht.

Es betrifft mich zwar nicht aber Freunde von mir stehen vor solchen Problemen.

Das werde ich weiter erzählen.

Gruß
 
Thema:

Rückwirkende Beitragsberechnung für K-Versicherung bei Selbständigkeit

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