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CrazyOwl
Hallo,
ich bin selbständig als Tagespflegeperson. Nun habe ich einen Bescheid von der Rentenversicherung bekommen, dass ich vom 01.01.2009 bis 31.07.2012 nur geringfügig verdient hätte und somit nicht rentenversicherungspflichtig sei. Ab dem 01.08.2012 (!) sei ich verpflichtet, einkommensgerechte Beiträge zu zahlen.
Ich hatte allerdings als Einkommensnachweis lediglich die Steuerbescheide für die Jahre 2009 und 2010 bei der Rentenversicherung eingereicht, da ich für 2011 noch keinen Bescheid habe und für 2012 naturgemäß sowieso noch nicht.
Ein Anruf bei der RV ergab lediglich, ich sollte Widerspruch einlegen, da die Akte bereits archiviert sei.
Besteht überhaupt die Möglichkeit, die Beiträge von Beginn an (01.01.2009) nachzuzahlen? Ich habe ja sonst eine riesige Lücke bzgl. der Altersrente und - was noch schlimmer ist - keinen Anspruch auf eine Erwerbsunfähigkeitsrente, weil ja evtl. bei Eintritt einer Erwerbsunfähigkeit nicht in den letzten fünf Jahren durchgehend Beiträge gezahlt werden. Im Rentenverlauf, der vor einiger Zeit kam, ist schon die Erwerbsunfähigkeitsrente nicht mehr berücksichtigt.
ich bin selbständig als Tagespflegeperson. Nun habe ich einen Bescheid von der Rentenversicherung bekommen, dass ich vom 01.01.2009 bis 31.07.2012 nur geringfügig verdient hätte und somit nicht rentenversicherungspflichtig sei. Ab dem 01.08.2012 (!) sei ich verpflichtet, einkommensgerechte Beiträge zu zahlen.
Ich hatte allerdings als Einkommensnachweis lediglich die Steuerbescheide für die Jahre 2009 und 2010 bei der Rentenversicherung eingereicht, da ich für 2011 noch keinen Bescheid habe und für 2012 naturgemäß sowieso noch nicht.
Ein Anruf bei der RV ergab lediglich, ich sollte Widerspruch einlegen, da die Akte bereits archiviert sei.
Besteht überhaupt die Möglichkeit, die Beiträge von Beginn an (01.01.2009) nachzuzahlen? Ich habe ja sonst eine riesige Lücke bzgl. der Altersrente und - was noch schlimmer ist - keinen Anspruch auf eine Erwerbsunfähigkeitsrente, weil ja evtl. bei Eintritt einer Erwerbsunfähigkeit nicht in den letzten fünf Jahren durchgehend Beiträge gezahlt werden. Im Rentenverlauf, der vor einiger Zeit kam, ist schon die Erwerbsunfähigkeitsrente nicht mehr berücksichtigt.