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Wenam
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Themenstarter
- Registriert seit
- 29.09.2013
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Hallo zusammen,
ich habe vor kurzem einen Bericht gelesen, in dem stand, dass die salvatorische Klausel, die ja in Verträgen sehr gerne genutzt wird und die ich auch selber in meine Mietverträge schreibe, überflüssig ist, weil das BGB die Fälle abdeckt, in denen Vertragsbestandteile ganz oder teilweise nichtig sind. Stimmt das? Weiß vllt jemand den entsprechenden Paragraphen?
Das würde mir sehr helfen!!
Danke!!
ich habe vor kurzem einen Bericht gelesen, in dem stand, dass die salvatorische Klausel, die ja in Verträgen sehr gerne genutzt wird und die ich auch selber in meine Mietverträge schreibe, überflüssig ist, weil das BGB die Fälle abdeckt, in denen Vertragsbestandteile ganz oder teilweise nichtig sind. Stimmt das? Weiß vllt jemand den entsprechenden Paragraphen?
Das würde mir sehr helfen!!
Danke!!