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Davit
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Themenstarter
- Registriert seit
- 15.11.2012
- Beiträge
- 26
Guten Morgen,
ich baue momentan meinen Keller zur Einliegerwohnung aus. Dementsprechend werken diverse Handwerker und Arbeiter täglich in unserem Keller. Nun ist die Kernbohrmaschine eines Heizungstechnikers auf nicht geklärte Weise, sozusagen über Nacht, beschädigt worden. Wie groß der Schaden im Detail ist kann erst nach Abklärung mit dem Hersteller gesagt werden, in jedem Fall einige hundert - wenn nicht tausend Euro.
Bevor wir den Ausbau begonnen haben, wurde mir zu einer Bauleistungsversicherung geraten, welche ich auch hier bei der AXA abgeschlossen habe.
Als ich den Schaden der AXA gemeldet habe, wurde mir eröffnet, dass bei der gegenwärtigen Situation kein Versicherungsfall vorliegt:
"Es ist nicht geklärt auf wen den Schaden zurück zu führen ist, wann er eingetreten ist und durch wen er verursacht wurde." Sprich so lange ich nicht beweisen kann, dass der Schaden nicht bereits zuvor bestanden hat etc... greift mein Versicherungsschutz nach Angaben der Service-Mitarbeiterin nicht.
Ist das rechtens? Normalerweiße tritt doch eine Versicherung in Vorleistung und schickt im Zweifelsfall einen Gutachter?
Gruß,
Davit
ich baue momentan meinen Keller zur Einliegerwohnung aus. Dementsprechend werken diverse Handwerker und Arbeiter täglich in unserem Keller. Nun ist die Kernbohrmaschine eines Heizungstechnikers auf nicht geklärte Weise, sozusagen über Nacht, beschädigt worden. Wie groß der Schaden im Detail ist kann erst nach Abklärung mit dem Hersteller gesagt werden, in jedem Fall einige hundert - wenn nicht tausend Euro.
Bevor wir den Ausbau begonnen haben, wurde mir zu einer Bauleistungsversicherung geraten, welche ich auch hier bei der AXA abgeschlossen habe.
Als ich den Schaden der AXA gemeldet habe, wurde mir eröffnet, dass bei der gegenwärtigen Situation kein Versicherungsfall vorliegt:
"Es ist nicht geklärt auf wen den Schaden zurück zu führen ist, wann er eingetreten ist und durch wen er verursacht wurde." Sprich so lange ich nicht beweisen kann, dass der Schaden nicht bereits zuvor bestanden hat etc... greift mein Versicherungsschutz nach Angaben der Service-Mitarbeiterin nicht.
Ist das rechtens? Normalerweiße tritt doch eine Versicherung in Vorleistung und schickt im Zweifelsfall einen Gutachter?
Gruß,
Davit
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