Hallo,
In der öffentlichen Telekommunikation wird dabei eine Telekommunikationsdienstleistung um eine weitere Dienstleistung ergänzt und beide Dienste gemeinsam abrechnet.
Am verbreitetsten sind Telefonmehrwertdienste, bei denen ein Telefongespräch über spezielle Servicerufnummern verbunden wird. Die zusätzliche Dienstleistung wird über die Verbindungsgebühren abgerechnet. Diese Nummern eignen sich insbesondere für Dienstleistungen, die über das Telefon erbracht werden können und nach Gesprächsdauer berechnet werden, wie etwa Telefonsex, Call-in-Gewinnspiele, Support, Auskunfts- oder Beratungsdienstleistungen.
Für kostenpflichtige Servicerufnummern richten die jeweiligen nationalen Telekommunikations-Regulierungsbehörden Sonderrufnummern ein. Mehrwertdienste dürfen in vielen Ländern nur über Sonderrufnummern abgewickelt werden. Der Diensteanbieter kann den Preis frei bestimmen und stellt eine eigene Rechnung, die aber über den Telekommunikationsanbieter abgerechnet wird („Offline-Billing“).
Darüber hinaus gibt es noch weitere Servicenummern, die eine Abrechnung von Mehrwertdiensten ermöglichen, allerdings zu festgesetzten Tarifen, die direkt vom Telekommunikationsanbieter bestimmt und abgerechnet werden.
Zunehmend werden auch SMS zur Abrechnung von Mehrwertdiensten eingesetzt.
Auch für die Modem-Einwahl ins Internet wird diese Form der variablen Abrechnung genutzt. Teils legal und bequem bei wahlweisem Internetzugang, teils durch sogenannte Dialer, die sich widerrechtlich einwählen können oder dem Opfer einen sehr günstigen Tarif vortäuschen und unverhältnismäßig hohe Telefonrechnungen schaffen können.
Missbrauch
Häufig werden Verbraucher durch unaufgeforderte Zusendungen von Fax, SMS, E-Mail, etc. oder Anruf (insbesondere mittels so genannter Lockanrufe) animiert, kostenpflichtige Nummern zu wählen bzw. zurückzurufen, oder Nummern werden durch Dialer automatisch angewählt. Häufig wird dem Angerufenen per automatischer Ansage erklärt, dass er einen Geldpreis gewonnen habe, den er telefonisch abrufen müsse.
Bei missbräuchlicher Nutzung versuchen die Anbieter oft zu verschleiern, dass es sich um Mehrwertdienst-Rufnummern handelt, indem beispielsweise eine Call-by-call-(Billig-)Vorwahlnummer vorangestellt und die Zahlenreihe so gruppiert wird, dass der Laie nicht auf den ersten Blick sehen kann, dass es sich um eine Mehrwertdienst-Rufnummer handelt.
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Ein weiterer Missbrauch besteht in der Erschleichung von „Web Abos“. Hierbei wird der Verbraucher durch Eingabe seiner Handynummer auf diversen Internetseiten veranlasst, unbemerkt ein Abonnement für eine Dienstleistung im Internet abzuschließen (z. B. unverlangte Zusendung von Informationen per E-Mail). Das Besondere ist hierbei, dass nun monatlich die Gebühren über die Telefonrechnung unter Punkt Mehrwertdienste abgebucht werden, ohne dass eine Telefonverbindung zustande kommt oder SMS versendet werden.
Kostenpflichtige Servicenummern
Deutschland
Mehrwertdienste im engeren Sinne, sogenannte Premium-Dienste, dürfen seit 2006 nur noch über Sonderrufnummern mit der Vorwahl 0900 abgewickelt werden.
Beispiele von Servicenummern zu festgesetzten Tarifen:
Telefonauskunft: 118x
Shared-Cost-Dienste: 0180x
MABEZ: 0137x in Deutschland
Nicht zu den Mehrwertdiensten zählen Telefondienste, die sich auf das Verbinden von Teilnehmern beschränken, auch wenn sie für den Anrufer oder den angerufenen hohe Kosten verursachen können:
R-Gespräche
Persönliche Rufnummer: 0700
0190
In Deutschland hatte sich die Vorwahl 0190 vor allem durch Erotikdienste einen Namen gemacht. Viele Dialer stellten über ein Modem oder eine ISDN-Leitung die Verbindung zum DialIn-Server her. Von hier erhielt der User nun den Inhalt der Website. Brach die Verbindung ab, konnte keine Seite mehr geladen werden.
0190-Rufnummern konnten bis zum 31. Dezember 2005 genutzt werden. Die Gassen 0190-1 .. 0190-9 hatten feste Anrufer-Minutenpreise entsprechend der nach 0190 folgenden Ziffer ("Online-Billing", heute noch bei 0180-Shared-Cost-Diensten in Verwendung), während die erst später etablierte Gasse 0190-0 individuelle Bepreisung der Dienste durch den Dienstanbieter ermöglichte ("Offline-Billing"), jedoch nur aus dem Festnetz der Telekom erreichbar war. Beim Offline-Billing kann der Betreiber auch einen hohen, einmaligen Betrag erhalten und über die Telefonrechnung des Anrufers abrechnen lassen. Beispielsweise kann durch diese Methode ein Code abgerufen werden, den man telefonisch erhält und dann zum Download einer kostenpflichtigen Software verwenden kann.
0900
Die 0190-„Nachfolger“ sind 09001, 09003, 09005 und 09009, die allesamt aus dem Festnetz mittels Offline-Billing abgerechnet werden (d.h. individuell bepreist werden können), wobei diese 0900-Rufnummern aufgrund fehlender Offline-Billing-Abrechnungsvereinbarungen über alternative Festnetzanbieter oftmals nicht zu erreichen sind.
Telefongesellschaften benutzen die 0900 (vormals 0190-0; siehe auch Teltarif.de) als „Billigvorwahl“, um über sie Gespräche per Call-by-Call auch von Anschlüssen aus zu ermöglichen, an denen üblicherweise kein reguläres Call-by-Call verfügbar ist (z.*B. wegen Call-by-Call-Sperrung oder an Vollanschlüssen alternativer Netzbetreiber)
Die Deutsche Telekom hat aufgrund mangelnder Wirtschaftlichkeit und dem existierenden Negativ-Image den Vertrieb von 0900-Produkten im Juli 2011 eingestellt und alle bei ihr betriebenen 0900 Servicenummern zum 31. Oktober 2011 gekündigt[2]. Unabhängig von der Abschaltung bei der Telekom bleiben jedoch 0900 Rufnummern anderer Anbieter, auch aus dem Netz der DTAG, weiterhin erreichbar und werden regulär abgerechnet
Rechtliches
Seit dem 15. August 2003 ist es Aufgabe der Bundesnetzagentur, gegen Missbrauch von Mehrwertdiensten vorzugehen. Die Bundesnetzagentur kann missbräuchlich genutzte Rufnummern sperren, Rechnungslegung und Inkasso untersagen und Bußgelder verhängen. Allerdings gelingt es der Behörde mit diesem Instrumentarium bisher nicht, Missbrauch vollständig zu unterbinden. Bei Sperrung einer Rufnummer, welche zudem häufig erst nach Wochen erfolgt, weichen die Betreiber beispielsweise einfach auf andere Nummern aus.
Wenn gegen die Preisangabepflicht verstoßen wird, entsteht jedoch kein Zahlungsanspruch gegen den Anrufer. Häufig werden auch andere Servicerufnummern wie 0137-Telewahl oder Telefonauskunftsnummern für kostenpflichtige Unterhaltungsangebote missbraucht, um die für 0900er-Nummern geltenden Schutzmaßnahmen zu umgehen.
Am 2. März 2011 beschloss das deutsche Bundeskabinett eine Neufassung des Telekommunikationsgesetzes. Der Gesetzentwurf sieht vor, die Schaltung von Telefonwarteschleifen bei Mehrwertdiensten stark einzuschränken. So sollen Warteschleifen nur noch dann erlaubt sein, wenn sie für den Anrufenden gebührenfrei sind.
Österreich
0804 - Online-Dienste (Abrechnung über Internet-Provider)
0810 - maximal 10 Cent pro Minute (früher 0660 „zum Ortstarif“)
0820 - maximal 20 Cent pro Minute
0900 - allgemeine Mehrwertdienste (früher 045x), zeitabhängige Tarifierung
0901 - allgemeine Mehrwertdienste, eventtarifierung, d. h. fixes Entgelt pro Anruf
0930 - Erotik (früher 045x), zeitabhängige Tarifierung
0931 - Erotik, Eventtarifierung, d.h. fixes Entgelt pro Anruf
Mehr Details unter Telefonvorwahl (Österreich)#Spezielle Nummernbereiche
Schweiz
084x - Gebührenteilungsnummern, Servicenummern
0840 - Gebührenteilungsnummern
0842 - Gebührenteilungsnummern
0844 - Gebührenteilungsnummern
0848 - Mehrwertdienstnummern: Radio, einheitlicher Tarif, unabhängig vom Ort innerhalb der Schweiz
0878 - Mehrwertdienstnummern: einheitlicher Tarif, ehemals „One Number“
090x - allgemeine Mehrwertdienste: Business Nummern, Helpdesks, etc.
0901 - Unterhaltung
0906 - Erotik, Erwachsenenunterhaltung
Gruss
(Quelle:Wiki)