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sind haustürgeschäfte erlaubt?
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<p>[QUOTE="Unregistriert, post: 34761"]</p><p>OOh sowas hab ich auch schon durch......</p><p>Bei Haustürgeschäften hast du eine Widerrufsfrist von 14 Tagen. Ich würde dort ein Brief mit dem Widerruf hinschreiben, außerdem würde ich ganz klar schreiben das du keinen Vertrag und keine mündliche Einwilligung gegeben hast. </p><p>P.S. würde ich mit dazu schreiben, dass du dich bei keiner Klärung des Sachverhaltes an die zuständige Verbrauerzentrale wendest und dir rechtliche Schritte vorbehältst.</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="Unregistriert, post: 34761"] OOh sowas hab ich auch schon durch...... Bei Haustürgeschäften hast du eine Widerrufsfrist von 14 Tagen. Ich würde dort ein Brief mit dem Widerruf hinschreiben, außerdem würde ich ganz klar schreiben das du keinen Vertrag und keine mündliche Einwilligung gegeben hast. P.S. würde ich mit dazu schreiben, dass du dich bei keiner Klärung des Sachverhaltes an die zuständige Verbrauerzentrale wendest und dir rechtliche Schritte vorbehältst. [/QUOTE]
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