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Squeeze-out der DBV-Winterthur Holding
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<p>[QUOTE="Newsmaster, post: 19378, member: 965"]</p><p>Nachdem mehrere Klagen von Kleinaktionären im Januar vom Landgericht Frankfurt/Main und vom Oberlandesgericht Frankfurt/Main abgewiesen wurden, ist jetzt der Übertragungsbeschluss im Handelsregister eingetragen worden. Der Übertragungsbeschluss wurde am 3. Juli 2008 durch die Hauptversammlung der DBV-Winterthur Holding AG gefasst. Die Aktionäre sollen eine Barabfindung in Höhe von 70,71 Euro zuzüglich 5,80 Euro Garantiedividende erhalten. Damit wird die AXA Konzern AG alleinige Aktionärin.</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="Newsmaster, post: 19378, member: 965"] Nachdem mehrere Klagen von Kleinaktionären im Januar vom Landgericht Frankfurt/Main und vom Oberlandesgericht Frankfurt/Main abgewiesen wurden, ist jetzt der Übertragungsbeschluss im Handelsregister eingetragen worden. Der Übertragungsbeschluss wurde am 3. Juli 2008 durch die Hauptversammlung der DBV-Winterthur Holding AG gefasst. Die Aktionäre sollen eine Barabfindung in Höhe von 70,71 Euro zuzüglich 5,80 Euro Garantiedividende erhalten. Damit wird die AXA Konzern AG alleinige Aktionärin. [/QUOTE]
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