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Steuerabzug bei Abfindungen?
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<p>[QUOTE="Unregistriert, post: 23109"]</p><p>Hallo, hier ein kurzer Abriss:</p><p></p><p>- Abfindungen sind geregelt im § 34 EStG (Außerordentliche Einkünfte)</p><p>- Abfi sind sozialversicherungsfrei</p><p>- Die Fünftelregelung wird oftmals direkt durch den Arbeitgeber in Anrechnung gebracht. Falls nicht, kann man die Fünftelregelung selber in der Steuererklärung (nach dem Jahresende) ansetzen</p><p>- für Kirchenangehörige gibt es manchmal die Möglichkeit (bei sehr hohen Abfindungen) eine Einzellösung mit der Kirchenverwaltung auszuhandeln. Bitte das separat googeln.</p><p>- in manchen Konstellationen lassen sich Steuern sparen bei der Abfindung: <a href="http://www.abfindung-steuerfrei.de/">abfindung-steuerfrei.de</a></p><p>- wichtig bei der Berechnung von Steuerabzügen von Abfindungen sind auch sonstige Einkünfte im Jahr der Auszahlung der Abfindung</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="Unregistriert, post: 23109"] Hallo, hier ein kurzer Abriss: - Abfindungen sind geregelt im § 34 EStG (Außerordentliche Einkünfte) - Abfi sind sozialversicherungsfrei - Die Fünftelregelung wird oftmals direkt durch den Arbeitgeber in Anrechnung gebracht. Falls nicht, kann man die Fünftelregelung selber in der Steuererklärung (nach dem Jahresende) ansetzen - für Kirchenangehörige gibt es manchmal die Möglichkeit (bei sehr hohen Abfindungen) eine Einzellösung mit der Kirchenverwaltung auszuhandeln. Bitte das separat googeln. - in manchen Konstellationen lassen sich Steuern sparen bei der Abfindung: [url=http://www.abfindung-steuerfrei.de/]abfindung-steuerfrei.de[/url] - wichtig bei der Berechnung von Steuerabzügen von Abfindungen sind auch sonstige Einkünfte im Jahr der Auszahlung der Abfindung [/QUOTE]
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