I
Ich
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Themenstarter
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- 06.08.2013
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Guten Morgen,
wir haben damals ein älteres Haus gekauft; auf dem Grundstück befindet sich neben der Garage noch eine Art "Schwarzbau";
Wir selbst leben im Wohnhaus; 2011 begannen wir diesen Schwarzbau ( von dem Vorbesitzer ) zu legalisieren.. und zu einem Gästehaus
umzugestalten.
Nun möchten wir diese Herstellungskosten die 2011 entstanden sind, auch für 2011 absetzen.
In der Sprechstunde des Finanzamtes gaben wir alle Belege ab ( Kopien ); dort sagte man auch, dass diese Summe ( Herstellungskosten ) unter Vorbehalt berücksichtigt wird ( bzgl. Liebhaberei u.s.w. ) was ich nachvollziehen kann.
Nun, offensichtlich berechnete dies jemand anderes..
Im Bescheid steht nun:
In Höhe von 20.000 liegen Herstellungskosten für das Objekt vor. Im Zeitpunkt der Fertigstellung kann bei nachgewiesener Vermietungsabsicht ein Berücksichtigung über die Abschreibung erfolgen.
Muss ich das so akteptieren?
Auch verstehe ich den Text nicht so richtig; heisst das .. diese gesamte Summe ( die aus vielen Punkten besteht, wie Auswechseln vorhandener Fenster u. Türen, Bodenerneuerung u.s.w. )
Zumal wir ständig irgendetwas erneuern.. verbessern.. wie habe ich nach dem Finanzamt "Fertigstellung" zu verstehen ?
2011 hatten wir noch keine Gäste, erst ab März 2012.
Ein kleiner weiterer Punkt, wir waren für 2011 zu spät mit der Abgabe.. wir bekamen einen Aufschub, und in diesem Zeitrahmen haben wir unsere Belege abgeben.. nun wird diese( nach dem Bescheid ) mit dem Zwangsgeld doch aufgerechnet...
Vielen Dank vorab für Eure Mühe, ich
wir haben damals ein älteres Haus gekauft; auf dem Grundstück befindet sich neben der Garage noch eine Art "Schwarzbau";
Wir selbst leben im Wohnhaus; 2011 begannen wir diesen Schwarzbau ( von dem Vorbesitzer ) zu legalisieren.. und zu einem Gästehaus
umzugestalten.
Nun möchten wir diese Herstellungskosten die 2011 entstanden sind, auch für 2011 absetzen.
In der Sprechstunde des Finanzamtes gaben wir alle Belege ab ( Kopien ); dort sagte man auch, dass diese Summe ( Herstellungskosten ) unter Vorbehalt berücksichtigt wird ( bzgl. Liebhaberei u.s.w. ) was ich nachvollziehen kann.
Nun, offensichtlich berechnete dies jemand anderes..
Im Bescheid steht nun:
In Höhe von 20.000 liegen Herstellungskosten für das Objekt vor. Im Zeitpunkt der Fertigstellung kann bei nachgewiesener Vermietungsabsicht ein Berücksichtigung über die Abschreibung erfolgen.
Muss ich das so akteptieren?
Auch verstehe ich den Text nicht so richtig; heisst das .. diese gesamte Summe ( die aus vielen Punkten besteht, wie Auswechseln vorhandener Fenster u. Türen, Bodenerneuerung u.s.w. )
Zumal wir ständig irgendetwas erneuern.. verbessern.. wie habe ich nach dem Finanzamt "Fertigstellung" zu verstehen ?
2011 hatten wir noch keine Gäste, erst ab März 2012.
Ein kleiner weiterer Punkt, wir waren für 2011 zu spät mit der Abgabe.. wir bekamen einen Aufschub, und in diesem Zeitrahmen haben wir unsere Belege abgeben.. nun wird diese( nach dem Bescheid ) mit dem Zwangsgeld doch aufgerechnet...
Vielen Dank vorab für Eure Mühe, ich