Hallo,
ich weiß es nicht genau! Und das reicht für den gemeinen Steuererklärungsabgeber rein juristisch auch aus...
=>Sie machen die 3/5-Steuererklärung für 2012 und tätigen glecihzeitig dem Finanzamt gegenüber in einem Dokument namens `formloses Begleitschreiben´(...), das anbei sowiso jedem Anleger angeraten ist, umfanggreiche Angaben zum genauen Auszugszeitpunkt der Frau mit dem Hinweis, daß entspr. behördliche Anträge vorliegen (Sie bekomemn da ein Aktenzeichen oder so was)!!
->Das Finanzamt wird dann ev. eine hübsche Nachzahlung verfügen, Ihre Steuerklasse wird wohl automatisch für´s neue Jahr angepasst...
Freibeträge, die Sie sich auf die Karte haben schreiben lassen, müssen Sie geg. selbständig entfernen. Das geht auch formlos beim Amt und können Sie in einem Aufwasch erledigen.
Sie brachen keine Skrupel zu haben - die Finanzamtstussis mit Mindestalter 45 sind selber alle Geschieden.../beim Staat bekommen die Girls jederzeit z.B. eine Fulltimestelle, wenn Sie vorher 50% gearbeitet haben und die "Vereinbarkeitsregeln" bei dem AG sind legendär - das ist auch der Grund, warum der Sektor mittlerweile so weiblich geworden ist/ im Gegenzug hat der Staat viele alte Privilegien entfernt, z.B. arbeiten dort mittlerweile viele tatsächlich im Modus -Angestellte- (also ohne Beamtenstatus); etc. pp..