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<p>[QUOTE="Unregistriert, post: 42065"]</p><p>Hallo,</p><p></p><p>ich hoffe, es kann mir jemand mit einer Antwort behilflich sein. Leider habe ich mit dem Thema "Steuern" so gar nichts am Hut und bitte um "Gnade", falls ich auch die einfachsten Dinge nicht weiß.</p><p></p><p>Es geht immer noch um meine Steuererklärung für das Jahr 2012, die noch beim FA liegt, weil diese nach etlichen Widersprüchen meinerseits noch beim FA liegt. So weit sind wir dann auch im Klaren; leider wird wohl doch eine saftige Nachzahlung auf uns zukommen, da ich in diesem Jahr durchgängig Lohnersatzleistungen bezogen habe, die wieder anders versteuert werden. Natürlich versuchen wir jetzt, alles möglich abzusetzen, damit sich der Nachzahlungsbetrag reduziert. Dabei kam mir ein Gedanke, von dem ich aber ich nicht weiß, ob ich da richtig liege.</p><p></p><p>Folgendes:</p><p></p><p>Meine Schwiegereltern haben vor einigen Jahren eine größere Summe in eine Geldanlage gesteckt. 2011 starb mein Schwiegervater, der diese Geldanlage an seine Tochter übergeben hat, die aber (lt. Testament) dafür sorgen soll, dass sie 2015 an die Erben ordnungsgemäß ausgezahlt wird. Es gibt jetzt keinen Streit; alle sind sich einig, dass diese Geldanlage allen Kindern gehört. Wir haben versucht, diese Anlage auf alle Kinder umzuschreiben, was aber nicht ging. Ich habe persönlich bei dieser Gesellschaft nachgefragt, es ging nicht. Einmal im Jahr werden jetzt die Zinsen fällig und die Tochter meiner Schwiegereltern überweist meinem Mann seinen Anteil der Zinsen. Ein Betrag von fast 1.600,-- € (Kapitalertragssteuer) geht direkt an das Finanzamt. Mir stellt sich jetzt die Frage, wenn es meinem Mann gelingt die Sachbearbeiterin beim FA zu überzeugen, dass ihm die Hälfte der Geldanlage gehört, ob es sich auch zu unserem Vorteil auswirken kann, wenn wir für 2012 die Hälfte der Kapitalertragssteuer angeben und somit unsere Nachzahlung reduzieren können?</p><p></p><p>Ich wollte jetzt nicht wissen, ob das vom FA anerkannt wird oder nicht, denn das muss ich mit der Sachbearbeiterin erst besprechen. Meine Frage wäre nur, können wir unseren Steuernachzahlung minimieren, wenn das FA 800,-- € Kapitalertragssteuer anerkennt oder hat das gar keinen Einfluss darauf?</p><p></p><p>Ich danke Euch im Voraus.</p><p></p><p>LG</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="Unregistriert, post: 42065"] Hallo, ich hoffe, es kann mir jemand mit einer Antwort behilflich sein. Leider habe ich mit dem Thema "Steuern" so gar nichts am Hut und bitte um "Gnade", falls ich auch die einfachsten Dinge nicht weiß. Es geht immer noch um meine Steuererklärung für das Jahr 2012, die noch beim FA liegt, weil diese nach etlichen Widersprüchen meinerseits noch beim FA liegt. So weit sind wir dann auch im Klaren; leider wird wohl doch eine saftige Nachzahlung auf uns zukommen, da ich in diesem Jahr durchgängig Lohnersatzleistungen bezogen habe, die wieder anders versteuert werden. Natürlich versuchen wir jetzt, alles möglich abzusetzen, damit sich der Nachzahlungsbetrag reduziert. Dabei kam mir ein Gedanke, von dem ich aber ich nicht weiß, ob ich da richtig liege. Folgendes: Meine Schwiegereltern haben vor einigen Jahren eine größere Summe in eine Geldanlage gesteckt. 2011 starb mein Schwiegervater, der diese Geldanlage an seine Tochter übergeben hat, die aber (lt. Testament) dafür sorgen soll, dass sie 2015 an die Erben ordnungsgemäß ausgezahlt wird. Es gibt jetzt keinen Streit; alle sind sich einig, dass diese Geldanlage allen Kindern gehört. Wir haben versucht, diese Anlage auf alle Kinder umzuschreiben, was aber nicht ging. Ich habe persönlich bei dieser Gesellschaft nachgefragt, es ging nicht. Einmal im Jahr werden jetzt die Zinsen fällig und die Tochter meiner Schwiegereltern überweist meinem Mann seinen Anteil der Zinsen. Ein Betrag von fast 1.600,-- € (Kapitalertragssteuer) geht direkt an das Finanzamt. Mir stellt sich jetzt die Frage, wenn es meinem Mann gelingt die Sachbearbeiterin beim FA zu überzeugen, dass ihm die Hälfte der Geldanlage gehört, ob es sich auch zu unserem Vorteil auswirken kann, wenn wir für 2012 die Hälfte der Kapitalertragssteuer angeben und somit unsere Nachzahlung reduzieren können? Ich wollte jetzt nicht wissen, ob das vom FA anerkannt wird oder nicht, denn das muss ich mit der Sachbearbeiterin erst besprechen. Meine Frage wäre nur, können wir unseren Steuernachzahlung minimieren, wenn das FA 800,-- € Kapitalertragssteuer anerkennt oder hat das gar keinen Einfluss darauf? Ich danke Euch im Voraus. LG [/QUOTE]
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