G
Gast
Hallo,
Seit 2005 hat sich das Rad gedreht. Mit Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes werden mindestens 50 Prozent der Rente zur Steuer heran gezogen. Allein im Jahr 2005 rutschten auf diese Weise rund 1,3 Millionen Ruheständler in die Steuerpflicht.
Das Finanzamt erfährt alles. Alle Rentenversicherungsträger sind verpflichtet, den Rentenbetrag ihrer Mitglieder in Form einer personenbezogenen Rentenbezugsmitteilung regelmäßig an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen zu melden.
Diese gesetzliche Verpflichtung gilt nicht nur für öffentliche und private Rentenkassen, sondern auch für berufsständische Versorgungswerke und private
Das Ganze dient vorrangig dem Zweck, den Fiskus mit steuerrelevanten Informationen zu versorgen.
Gruss
Mathias
Seit 2005 hat sich das Rad gedreht. Mit Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes werden mindestens 50 Prozent der Rente zur Steuer heran gezogen. Allein im Jahr 2005 rutschten auf diese Weise rund 1,3 Millionen Ruheständler in die Steuerpflicht.
Das Finanzamt erfährt alles. Alle Rentenversicherungsträger sind verpflichtet, den Rentenbetrag ihrer Mitglieder in Form einer personenbezogenen Rentenbezugsmitteilung regelmäßig an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen zu melden.
Diese gesetzliche Verpflichtung gilt nicht nur für öffentliche und private Rentenkassen, sondern auch für berufsständische Versorgungswerke und private
Das Ganze dient vorrangig dem Zweck, den Fiskus mit steuerrelevanten Informationen zu versorgen.
Gruss
Mathias