Steuerprüfung, wie lange rückwirkend?

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Gast

Hallo,

ich habe bisher keine Steuerprüfung durch das Finanzamt gehabt.

Ein Freund von mir erzählte, dass ihm jetzt eine Steuerprüfung bevor stünde.

Mich hat es überrascht, dass die Steuerprüfung rückwirkend bis 10 Jahre zurück stattfinden könne.

D.h., mein Freund sagte, dass er die gesamten Ordner bis zum Jahre 2001 vorzulegen hätte. Stimmt das so?

Läuft die Steuerprüfung tatsächlich solange zurück?

Ich habe zwar nicht so lange meine Gewerbe aber muss ich wirklich meine Ordner solange aufbewahren?

Bitte um Hilfe

Danke
 
G

Gast

Was passiert, wenn Unregelmäßigkeiten festgestellt werden?

Hi,

meine Frage ist, was passiert, wenn irgend welche Unregelmäßigkeiten bei der Steuerprüfung festgestellt werden?

Wird eine Strafe auferlegt? Wenn ja, wie wirkt sich dies auf die Schufa oder sonstige Registern aus?

Gilt man dann als Vorbestraft?
Danke
 
rudi

rudi

Erfahrener Benutzer
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Hallo,

Steuerprüfungen oder besser gesagt Betriebsprüfungen werden in der Regel alle fünf Jahre abgehalten.

Falls es größere Ungereimtheiten festgestellt werden, kann die Vorlage aller Unterlagen für die letzten 10 Jahre verlangt werden.

Daher ist es immer ratsam die Steuerunterlagen mindestens 10 Jahre lang aufzubewahren.

Wenn keine beabsichtige und größere Ungereimtheiten festgestellt werden, werden nur die versäumten Steuern rückwirkend verzinst und vom Steuerpflichtigen verlangt.

Aber falls beabsichtigte Mängel festgestellt werden, kann eine Strafe, je nach Härte des Falles bis zu 100.000€ und mehr auferlegt.

Deshalb sollte man schon ehrlich meinen, wenn es um Steuern geht.

Bei sehr großen Verstößen kann sogar eine Freiheitsstrafe auferlegt werden.

Gruß
 
sabrina

sabrina

Erfahrener Benutzer
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Hallo,

Al Capone wurde in den USA nicht wegen seiner vielen Morde verurteilt werden können, sondern wegen Steuerhinterziehung.

Die Morde konnte man ihm nicht nachweisen.

Aber die groben Fehler seines Buchmachers hat man unter die Lupe genommen und dabei Steuerhinterziehung festgestellt und zu einer Haftstrafe verurteilt.

Der Rest ist ja bekannt...

Daher sollte man mit der Steuersache vorsichtig sein.

Vor allem alle Unterlagen lange genug aufbewahren.

Denn die Existenz des Staates, und folglich die Existenz von allen Bürgern, hängt von den Steuern ab.

Damit scherzt man (Finanzamt) nicht!

Gruß
 
marco

marco

Erfahrener Benutzer
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Hallo,

In der Regel wird für 5 Jahre rückwirkend geprüft. Aber es gibt keine feste vorgegebene Peioden.

Selbst kann eine Überprüfung sogar 10 Jahre rückwirkend erfolgen.

Daher sollte man die Unterlagen mindestens 10 Jahre lang aufbewahrt werden.

Gruss
 
G

Gast

Bei mir hat man bis vor 10 Jahren alles sehen wollen.

Hi,

Bei mir war vor 2 Monaten die Steuerprüfung und man wollte Alle Buchhaltngs-Ordner bis vor 10 Jahren sehen. Ich hatte einen Wasserschaden im Keller vo 6 Jahren und alle Sachen, darunter auch ie Buchhaltungsordner beschädigtm, so dass ich sie novht vorlehen konnte.

Die Beamtin war sauer und meinte, dass ich die Steuer-Unterlagen gut zu schützen hätte und sie verlangte einen Nachweis des Wasserschadens. Zum Glück hatte ich einen Nachweis von meine Hausratversicherung und konnte mich somit vor einer Strafzahlung retten.

Mfg
Gertrud
 
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Gast

Mein Steuerberater ist Flüchtig und ich komme nicht an die Unterlagen

Hi,

Das Ginanzamt will bei mir eine Steuerprüfung vornehmen aber ich komme nicht an meine Unterlagen, weil mein Steuerberater flüchtig ist und die Unterlagen nicht zu finden sind. Das Finanzamt drängt mich aber die Unterlagen vorzulugen.

Ich hätte di Aufgabe ach uf meine Unterlagen zu geben.

Was macht man in einer derartign Situation?

Bitt um Ratschläge.

Gruß
Thomas H.
Köln
 
G

Gast

Obwohl ich vor drei Jahren das Gewerbe abgemdeldet habe, kommt Prüfung

Hallo,

Ich hatte eine kleine Speditionsfirma mit mehreren Fahrzeugen. Diese musste ich Krankheit bedingt abmelden. Aber jetzt, drei Kahre nach det Abmeldung will das Finanzamt meinen nich mehr vorhsndenen Betrieb überprüfen.

Ist das normal? Wo war das finsnzmt die letzten drei Jahre? Viele der Ubterlagen habe ich auch nicht mehr.

Was kann passieten? Womit muss ich rechnen?

Bitte um Hilfe.

Oktay S.
Emmerich
 
Korman

Korman

Erfahrener Benutzer
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Hallo,

Das ist ein Allgemeines Problem. Viele Unternehmer wissen nicht, dass sie ihre Steuerunterlagen mindesten zehn jahre lang aufbewahren müssen.

Das Finanzmt hat nicht Kapazität alle Unternehmen jedes Jahr zu überprüfen und behält sich das Recht auch rückwirkend bis zehn Jahren eine Überprüfung vorzunehmen.

Das ist ganz legal und uch rechtens.

Gruss
 
Tobias

Tobias

Erfahrener Benutzer
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Hallo,

Auch dem Finanzamt muss gesagt werden, dass es seine Arbeit rechtzeitig zu erledigen hat.

Es ist eine Ungeherlichkeit, dass der Gesetzgeber den Finsnzbehörden so viel Handlungsspielraum verschafft. Die Fristen für Steuerprüfungen sollten auf höchsten 3 Jahre besvhränkt werden.

Das Finanzamt darf sich nicht aus der Pflicht freireden, es habe nicht genügend Mitarbeiter und sei unterbesetzt um die Prüfungen rechtzeitig zu führen.

Die kriminellen Steuerhinterzieher sind längst über die Berge, bis das Finanzamt kommt und eine Üperprüfung vornimmt.

Der ehrliche Bürger ist es, der herhalten muss für ein Bagatelldelikt.

Das ist aber kein Argument für eine Behörde.

Wenn es dem so sei, dann darf das Finanzamt eine Steuerprüfung wegen Verjährung (zum Beispiel nach 3 Jahren) nicht durchführen.

Der Bürger ist kein Lamm im Stall und darf nicht solange festgehalten werden, bis der Schlächter kommt.

Der Gesetzgeber mus den Finanzbehörden nicht alle Handlungen einräumen.

Er muss klip und klar sagen, was Sache ist. Nämlich, dass auch eine Verjährung eintritt, wenn das Finnzamt nicht innerhalb einer gesetzen Frist seine Aufgabe erledigt.

Was meint Ihr, liebe Community dazu?

Gruss
 
aldo

aldo

Erfahrener Benutzer
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Hallo, Tobias

Ich finde du hast vollkommen Recht.

Auch Behörden müssten ihre Fristen haben, die sie halten sollten.

Das Finanzamt gilt als das Demokletschwert über die Köpfe des Bürgers.

Man weiss nicht, wann er den Kopf trennt.

Damit ollte aber schkuss sein.

Der Bürger muss wissen, wann es vorbei ist mit der Angst vor eine vermeintlichen Überprüfung.

Die Frist von derzeit Zehn Jahren ist viel zu lange.

3-5 Jahre sollten ausreichen für eine Rückwirende Frist.

Gruß
 
G

Gast

Mein Vater ist vor sieben yjahren verstorben. Steuerprüfung ist angedroht

Gute Nacht,

Ich habe diese Seite zufällig gefunden. Ich will aber folgendes hier vermerken.

Mein Vater war Elektromeister und hatte einen Elektrobetrieb. Aber während er den Betrien noch führte ist er an Herzversagen verstorben.

Wir haben alles abgewickelt und das Gewerbe auch abgemeldet. Jetzt, sieben Jahre danach hat das Finanzamt eine Steuerprüfung angedroht.

Obwohl dem Finanzamt bekannt ist, das mein Vater seit sieben Jahren nicht lebt.

Ist das normal?
 
G

Gast

Sehr merkwürdig

Hallo,

Das scheint mir aber sehr merkwürdig zu sein. Habt Ihr keinen Steuerberater? Da muss wohl ein großer Verdacht zu sein. Aber wo nichts zu holen ist ist auch nichts zu holen.


Guten Abend
 
U

uvis-beratung

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Also, wenn ich hier die verschiedenen Ereignisse so lese, war ich zunächst versucht einfach zu schreiben, dass es genügt, sich den Bescheid zur Betriebsprüfung erst einmal genau anzuschauen und zu lesen welcher Erhebungszeitraum denn angegeben ist. Nur im Rahmen dieser Angaben sind Unterlagen vorzulegen. Davon unberührt bleiben die Aufbewahrungsfristen.

Dennoch werden eine Vielzahl von zusätzlichen Fragen gestellt und Anmerkungen gemacht. Hier möchte ich auf ein eigenständiges Kapitel "Finanzamtmanagement" aufmerksam machen, welches im Rahmen von Präventivmaßnahmen auf Behörden, relevante Rechtsmitteln, Einsprüche, Einwände, Widersprüche bis hin zu Anfechtungsklage, Aussetzung des Vollzugs und Wiedereinsetzung des alten Standes eingeht.

Das Inhaltsverzeichnis und weiterführende Informationen zum Titel

Unternehmenscoaching - Insovlenzgefahren vermeiden - ISBN 978-3938684-11-5

sind unter Business nachzulesen. Ich denke hier werden viele Fragen und erkannte Defizite der verschiedenen Postings in einer umgänglichen und verständlichen Sprache beantwortet.

MfG Jürgen Arnold (Autor)
- uvisforw -
 
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Steuerprüfung, wie lange rückwirkend?

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