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Steuerprüfung, wie lange rückwirkend?
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<p>[QUOTE="rudi, post: 4426, member: 62"]</p><p>Hallo,</p><p></p><p>Steuerprüfungen oder besser gesagt Betriebsprüfungen werden in der Regel alle fünf Jahre abgehalten. </p><p></p><p>Falls es größere Ungereimtheiten festgestellt werden, kann die Vorlage aller Unterlagen für die letzten 10 Jahre verlangt werden. </p><p></p><p>Daher ist es immer ratsam die Steuerunterlagen mindestens 10 Jahre lang aufzubewahren. </p><p></p><p>Wenn keine beabsichtige und größere Ungereimtheiten festgestellt werden, werden nur die versäumten Steuern rückwirkend verzinst und vom Steuerpflichtigen verlangt. </p><p></p><p>Aber falls beabsichtigte Mängel festgestellt werden, kann eine Strafe, je nach Härte des Falles bis zu 100.000€ und mehr auferlegt. </p><p></p><p>Deshalb sollte man schon ehrlich meinen, wenn es um Steuern geht. </p><p></p><p>Bei sehr großen Verstößen kann sogar eine Freiheitsstrafe auferlegt werden.</p><p></p><p>Gruß</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="rudi, post: 4426, member: 62"] Hallo, Steuerprüfungen oder besser gesagt Betriebsprüfungen werden in der Regel alle fünf Jahre abgehalten. Falls es größere Ungereimtheiten festgestellt werden, kann die Vorlage aller Unterlagen für die letzten 10 Jahre verlangt werden. Daher ist es immer ratsam die Steuerunterlagen mindestens 10 Jahre lang aufzubewahren. Wenn keine beabsichtige und größere Ungereimtheiten festgestellt werden, werden nur die versäumten Steuern rückwirkend verzinst und vom Steuerpflichtigen verlangt. Aber falls beabsichtigte Mängel festgestellt werden, kann eine Strafe, je nach Härte des Falles bis zu 100.000€ und mehr auferlegt. Deshalb sollte man schon ehrlich meinen, wenn es um Steuern geht. Bei sehr großen Verstößen kann sogar eine Freiheitsstrafe auferlegt werden. Gruß [/QUOTE]
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