Du kannst als Student eine Steuererklärung machen, wenn dein Studium dein zweiter Bildungsweg ist. Das heißt, du kannst dein Master Studium steuerlich geltend machen, oder, wenn du bereits eine Berufsausbildung absolviert hast, kannst du auch dein Bachelor Studium steuerlich absetzen. In der Steuererklärung kannst du Lerngruppen, gekaufte Bücher (inkl. Quittungen, usw.), Heimfahrten, Auslandsaufenthalte (verpflichtende und freiwillige) etc. angeben.
Den Betrag, den dir das Finanzamt steuerlich erstatten würde, wird bis zu deiner ersten Steuererklärung, die du machst, sobald du eine feste Anstellung hast, aufbewahrt und dann steuerlich verrechnet (Negativvortrag). Die Steuererklärung kannst du bis zu vier Jahre rückwirkend machen. Für Anträge aus vergangenen Jahren, muss die Erklärung bis zum 31. Dezember des ablaufenden vierten (oder auch ein früheres) Jahr beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden.