Menü
Artikel
Ticker
Foren
Neue Beiträge
Kreditrechner
Online
Anmelden
Registrieren
Neue Beiträge
Menü
Anmelden
Registrieren
Foren
Weitere Finanzforen
Finanzamt & Steuern
Steurerklärung als Student.
JavaScript ist deaktiviert. Bitte aktiviere JavaScript in deinen Browser-Einstellungen für eine möglichst komfortable Bedienung.
Auf dieses Thema antworten
Beitrag
<p>[QUOTE="pecunia, post: 45486, member: 3920"]</p><p>Du kannst als Student eine Steuererklärung machen, wenn dein Studium dein zweiter Bildungsweg ist. Das heißt, du kannst dein Master Studium steuerlich geltend machen, oder, wenn du bereits eine Berufsausbildung absolviert hast, kannst du auch dein Bachelor Studium steuerlich absetzen. In der Steuererklärung kannst du Lerngruppen, gekaufte Bücher (inkl. Quittungen, usw.), Heimfahrten, Auslandsaufenthalte (verpflichtende und freiwillige) etc. angeben. </p><p></p><p>Den Betrag, den dir das Finanzamt steuerlich erstatten würde, wird bis zu deiner ersten Steuererklärung, die du machst, sobald du eine feste Anstellung hast, aufbewahrt und dann steuerlich verrechnet (Negativvortrag). Die Steuererklärung kannst du bis zu vier Jahre rückwirkend machen. Für Anträge aus vergangenen Jahren, muss die Erklärung bis zum 31. Dezember des ablaufenden vierten (oder auch ein früheres) Jahr beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden.</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="pecunia, post: 45486, member: 3920"] Du kannst als Student eine Steuererklärung machen, wenn dein Studium dein zweiter Bildungsweg ist. Das heißt, du kannst dein Master Studium steuerlich geltend machen, oder, wenn du bereits eine Berufsausbildung absolviert hast, kannst du auch dein Bachelor Studium steuerlich absetzen. In der Steuererklärung kannst du Lerngruppen, gekaufte Bücher (inkl. Quittungen, usw.), Heimfahrten, Auslandsaufenthalte (verpflichtende und freiwillige) etc. angeben. Den Betrag, den dir das Finanzamt steuerlich erstatten würde, wird bis zu deiner ersten Steuererklärung, die du machst, sobald du eine feste Anstellung hast, aufbewahrt und dann steuerlich verrechnet (Negativvortrag). Die Steuererklärung kannst du bis zu vier Jahre rückwirkend machen. Für Anträge aus vergangenen Jahren, muss die Erklärung bis zum 31. Dezember des ablaufenden vierten (oder auch ein früheres) Jahr beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden. [/QUOTE]
Zitate einfügen...
Vorschau
Benutzername
Verifizierung
Aus wievielen Monaten besteht ein Jahr? (Lösung als Wort)
Antwort erstellen
Foren
Weitere Finanzforen
Finanzamt & Steuern
Steurerklärung als Student.
Diese Seite verwendet Cookies um Inhalte zu personalisieren. Außerdem werden auch Cookies von Diensten Dritter gesetzt. Mit dem weiteren Aufenthalt akzeptierst du diesen Einsatz von Cookies.
Akzeptieren
Weitere Informationen......
Top