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<p>[QUOTE="pecunia, post: 45890, member: 3920"]</p><p>Das ist natürlich nur bedingt richtig. Denn wie schon vorher geschrieben, kannst du die gesamten Ausbildungskosten eines Studium erst dann in voller Höhe absetzen, wenn es den zweiten Bildungsweg beschreibt. Also ein Masterstudium oder ein Erststudium nach einer Lehre. Ansonsten kannst du deine Studiumskosten "nur" als Sonderausgaben bis zu einer Höhe von 6.000,-€ geltend machen.</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="pecunia, post: 45890, member: 3920"] Das ist natürlich nur bedingt richtig. Denn wie schon vorher geschrieben, kannst du die gesamten Ausbildungskosten eines Studium erst dann in voller Höhe absetzen, wenn es den zweiten Bildungsweg beschreibt. Also ein Masterstudium oder ein Erststudium nach einer Lehre. Ansonsten kannst du deine Studiumskosten "nur" als Sonderausgaben bis zu einer Höhe von 6.000,-€ geltend machen. [/QUOTE]
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