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SV-Beiträge auf Mieteinnahmen?
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<p>[QUOTE="Unregistriert, post: 35246"]</p><p>Das ist nicht so ganz einfach zu beantworten. Wenn Sie, wie ich nach Ihrer anderen Frage vermute, Arbeitnehmer sind, sind Mieteinnahmen nicht SV-pflichtig. Sind Sie hingegen selbständig, fließt die Miete in die Ermittlung der Höhe der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ein (das gilt aber NUR dafür, nicht für die Renten- oder Arbeitslosenversicherung).</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="Unregistriert, post: 35246"] Das ist nicht so ganz einfach zu beantworten. Wenn Sie, wie ich nach Ihrer anderen Frage vermute, Arbeitnehmer sind, sind Mieteinnahmen nicht SV-pflichtig. Sind Sie hingegen selbständig, fließt die Miete in die Ermittlung der Höhe der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ein (das gilt aber NUR dafür, nicht für die Renten- oder Arbeitslosenversicherung). [/QUOTE]
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