Technischer Angestellter

Diskutiere Technischer Angestellter im Private Haftpflichtversicherung Forum im Bereich Haftpflichtversicherung; Hallo, mich würde interessieren, wie umfangreich meine (Amts-)Haftpflichtversicherung sein müsste, um nicht Opfer von Murphys-Law zu werden...
H

Herr Löwenzahn

Hallo,

mich würde interessieren, wie umfangreich meine (Amts-)Haftpflichtversicherung sein müsste,
um nicht Opfer von Murphys-Law zu werden. Benötige ich überhaupt eine Amtshaftpflichtversicherung?

Ich selber arbeite seit ca. zwei Wochen als Technischer Angestellter in der Straßenverwaltung. Beschäftigt
bin ich im Bereich Planung und muss (sog.) Ingenieurtätigkeiten erledigen. Sicherlich mit Verantwortung
behaftet, aber dennoch das letzte Glied in der Kette.

Spielt meine Besoldungsstufe eine Rolle oder muss man sich lediglich bei fahrlässigen Verhalten
Gedanken machen.

Danke
 
C

cx 7

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Im Süden!
Grundsätzlich muss jeder der einem anderen einen Schaden zufügt dafür geradestehen und zwar mit dem gesamten Vermögen. Für Bedienstete im ÖD haftet jedoch zunächst der Dienstherr. Im Rahmen der Amtshaftung gemäß § 839 BGB in Verbindung mit Art 34 GG kann der Dienstherr dich aber in Regress nehmen. Dies wird in der Regel nur bei grob fahrlässiger Pflichtverletzung angewendet.

Also meine Kunden im ÖD haben alle eine Diensthaft.

Übrigens die Besoldungsgruppe spielt keine Rolle.

VG
Jürgen
 
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Technischer Angestellter

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