Teilweises Vermieten einer selbstgenutzten Riester geförderten Immobilie

Diskutiere Teilweises Vermieten einer selbstgenutzten Riester geförderten Immobilie im Riester-Rente Forum im Bereich Altersvorsorge; Hallo, ich möchte wissen ob das teilweise Vermieten einer selbstgenutzten Riester geförderten Immobilie möglich ist, ohne die Förderung und den...
U

Unregistriert

Hallo,

ich möchte wissen ob das teilweise Vermieten einer selbstgenutzten Riester geförderten Immobilie möglich ist, ohne die Förderung und den Steuervorteil zu verlieren.

Viele Dank.
 
B

Broiler

Soll funktionieren.

Bedingung ist aber, dass du die Immobilie mit erreichen des 67. Lebensjahres wieder selbst beziehst. Bleibst du aber generell drin wohnen sollte das auch klappen.
 
U

Unregistriert

Wir möchten das Haus durchgehend bewohnen. Sobald die Kinder aus dem Haus sind, möchten wir eine Etage vermieten, um unsere Rente aufzubessern, während wir in der anderen Etage leben.

Gibt es für einen solchen Fall schon stichhaltige Informationen, vielleicht Gerichtsurteile?
 
U

Unregistriert

Hallo,

Sie schwätzen aneinander vorbei!
Der Grund ist, daß der Questautor kein Deutsch kann. Also: Das was Sie meinen, heißt >Untervermietung<...

Broiler hat den Fall aufgerufen, wo Sie beruflich bedingt an einen anderen Ort müssen. ->Hier müssen Sie dann spätestens als Rentner zurückkehren...
Rentner: Alte Leute, bei denen es immer schlimmer wird...Wer in eine Alterseinrichtung wechseln MUß, darf raus - nicht aber der Ehepartner, der noch rüstig ist - Der oder Die muß drin wohnen bleiben und solange besteht auch der Haltezwang...

So,
jetzt zur Untervermietung:
klares NEIN!!!
Prozessiererei: Da brauchen Sie eine juristische Argumentation, eine Kante, wo das Brecheisen ansetzen kann.
Aber das gibt´s hier nicht: Der Staat gibt die Sore, also darf er bestimmen...Der Staat bestimmt, daß Sie mit der Sore Ihre Wohnsituation verbessern dürfen - aber nicht Gewinnwirtschaften. ->Vermieten gilt in der BRD (und andernorts) als steuerpflichtige "Spekulation".
M.a.W.: Es ist der Fall erlaubt, daß ein Anleger einen Wohnkomplex nach dem Anderen hochzieht, um die Puppen mal tanzen zu lassen. Deswegen nennt man das System auch Kapitalismus!
Aber mit dem Altersvorsorgegesetz ist DAS nicht vereinbar /auch nicht im kleinen Maßstab - der Riester gilt dem sozialen Aspekt des Alterns - dafür gibt´s die Förderung /sonst für NIX!!
Deswegen auch der Begriff >Eigenheim< - ein Eigenheim ist da, wo die Leutchen wohnen. Eine Mietbaracke ist damit also nicht gemeint. Auch nicht ein süddeutsches oder schlesisches Großes Haus. Wenn Sie nicht wissen, was ein >Eigenheim< ist, dann fahren Sie mal hoch zur Küste! Da stehen die Dinger massenhaft...

Nein, eine Größenvorgabe gibt´s nicht bei Wohnriester - Sie dürfen, wie Sie können! Aber Sie müssen selber drin wohnen.
Stichwort Hotel Mamma: Die "fiskale" Integration des Nachwuchses endet spätestens mit dem 25. Lebenjahr!
Im Klartext: Da müssen die Küken dann fliegen...

Also: Wer seine Riesterhütte untervermietet, riskiert den Hammer vom Finanzamt! *Boing*
 
B

Broiler

Man sollte vielleicht auch mit den Begriffen klarkommen.

Die Untervermietung ist die Vermietung einer eigenen Anmietung. Hier geht es ganz klar um eine Teilvermietung der Immobilie. Hätte man aber durchaus drauf kommen können, wenn man mal richtig gelesen hätte...

Gerichtsurteile hierzu sind mir aber noch nicht bekannt.
 
Thema:

Teilweises Vermieten einer selbstgenutzten Riester geförderten Immobilie

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in welchem alter auszug aus riestergeförderten wohnung

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