Teppiche auf Balkon ausschütteln verboten ?

Diskutiere Teppiche auf Balkon ausschütteln verboten ? im Immobilien Forum im Bereich Weitere Finanzforen; Hallo allerseits. Hatte am Wochenende eine interessante Diskussion mit unserem Hausmeister hier. Zuerst, wir wohnen hier zur Miete. Hab am...
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Geprom

Hallo allerseits.

Hatte am Wochenende eine interessante Diskussion mit unserem Hausmeister hier. Zuerst, wir wohnen hier zur Miete.

Hab am Wochenende wie üblich meine Teppiche von Wohnzimmer, Flur und Bad auf dem Balkon ausgeschüttelt. Der Hausmeister hat das aber mitbekommen und wollte mir verbieten, dies zu tun. Seiner Ansicht nach würde das zusätzlichen Dreck auf der Anlage verursachen, zudem sei dies unhygienisch. Ich sagte ihm dann dass ich das schon seit Beginn an mache und sich noch nie jemand beschwert hätte, auch andere aus der Anlage würden dies so handhaben.

Im Mietvertrag und in der Hausordnung konnte ich dazu nichts finden.

Nun wollte ich euch mal Frage, hat er Recht und ich muss das ab sofort unterlassen oder kann ich auch weiterhin meine Teppiche auf dem Balkon ausschütteln ?
 
U

Unregistriert

Hi,

es gibt den § 906 BGB: Privatrechtlicher Immissionsschutz.
Die Knackpunkte sind aber:
a) Verhältnismäßigkeit - zero Immissionen werden von kaum einem dt. Gericht zugestanden! Und wenn Sie wöchentlich schütteln/klopfen, können es kaum inakzeptable Staubquantita sein...
b) es andere Mieter oder Eigentümer sein müssen, die sich IN der WHG INNEN DRINNEN gestört fühlen! Zwar kann der Hausmeister auch im Block wohnen, aber für die AUßENANLAGE kann er im Hausstaubbereich keinerlei Ansprüche stellen, da zu erwarten ist, das die Imissionen aus der Luft keinesfalls weniger Shit enthalten - wenn Sie wüßten, was in der dt. Luft heute alles drin ist; außerdem fleigt das meiste Fusselzeug eh noch weiter durh die Luftbewegungen...

->wenn DER vor Gericht ziehen sollte wegen `Hausstaub in der Grünanlage´ - kassiert er wahrsheinlich eine Einweisung in die Klappse /neurotische Gereiztheit; Waschzwang...Es steht ferner zu erwarten, daß sein Anwalt ihn vorher bremst!
 
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Geprom

Wieso denn ? Das wurde bisher überall so gemacht. In der alten Wohnung haben alle ihre Teppiche am Fenster oder auf dem Balkon ausgeschüttelt und auch früher in der Wohnanlage meiner Eltern war das Gang und Gebe. Ich kenn es nicht anderst. Wieso ist das denn unverschämt ?
 
C

cx 7

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Im Süden!
Weil ich dann deinen Dreck den du ausschüttelst auf meinem Balkon habe, oder durch offene Fenster, sogar in meiner Wohnung. Deshalb halte ich es für unverschämt!
 
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Geprom

Unter uns wohnt niemand, da ist ein Physiotherapeut der an Samstagen nicht da ist. Und ich mach das nicht unter der Woche.

Allerdings kann ich deinen Gedankengängen nicht so ganz folgen. Lehnst du auch kategorisch Bäume, Gräser, Autos, Flugzeuge, Wüsten, Vulkane usw ab? Die verursachen ja auch Dreck und Staub. Ganz schön kleingeistiges Denken was du an den Tag legst. Womöglich bist du auch so einer, der ein richtiges Theater veranstaltet, wenn jemand auf dem eigenen Balkon raucht.
 
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Fly1980

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Hmm...cx 7 und wie genau machst du das mit dem Staubwischen?? Schmeißt du den Lappen/ Wischer jedesmal weg, oder tust du ihn in die Wäsche? ;-)

Geprom, frag doch mal den Hausi, ob er nix besseres zu tun hat!? Da ist doch bestimmt irgendwo was kaputt, oder so.... :) Ich weiß ja nicht, was ihr so in den Teppichen habt, aber wenn ihr Angst habt, dass ihr dann vor Hausstaub/ Dreck umkommt, wenn den jemand ausschüttelt, möchte ich bei euch keinen Besuch machen. Ich nehme an, geprom ist im Besitz eines Staubsaugers. Und draussen fliegt auch noch anderes Zeugs rum: Blätter, Blüten, Pollen, Insekten,...alle verklagen!! ;-)
 
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Geprom

Also ist das doch nicht ganz so abwegig wenn man die Teppiche ausschüttelt. Das sind so Badvorleger oder so kleine Brücken (60 x 120 cm). Also keine riesen Teppiche. Dort wo ich früher aufgewachsen bin, da hatte es neben den Häusern extra so Plätze gehabt wo man seine Teppiche ausklopfen konnte. Das hat auch immer gut gestaubt. Aber beschwert hat sich da nie jemand.
 
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HgR

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Tja Gewohnheit XD Frage an Geprom:
1- Sauberst Du Dein Balkon?
2- Staubsaugst Du Deine Wohnung?

Ich frage, weil das ist ziemlich egal, wo Du Dein Teppisch ausschüttelst, wenn Du Dein "Dreck" danach sauberst.
 
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dagobert*

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Ich glaube, mit so Leuten diskutieren bringt nichts, egal, wer im Recht ist. Lass es doch einfach und schüttel den Teppich nicht mehr aus. Oder geh damit vom Grundstück runter auf die Straße, da kann er sich ja wohl kaum mehr beschweren... :rolleyes:
 
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finanzi

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Naja ich denke keiner macht Stress wegen eines Badezimmervorlegers. Aber bei den "kleinen" Brücken, kann ich den Ärger des Hausmeisters schon nachvollziehen.
 
U

Unregistriert Stacy

Das ist leider verboten meine Lieben;)


Nein, ist nicht erlaubt, siehe BGB § 906 Gegen den jeweiligen Verursacher stehen sowohl dem Eigentümer/Vermieter als auch dem Mieter Abwehransprüche gegen den Verursacher zu (§§ 862, 907, 1004 BGB).


Nach den Grundsätzen im Mietrecht dürfen durch die Nutzung des Balkon nicht die Belange anderer Mieter mehr als unvermeidbar beeinträchtigt werden. Unwesenliche Beeinträchtigungen müssen die Mieter gegenseitig akzeptieren. Ein gewisses Maß an Toleranz ist also immer erforderlich. Das Teppichklopfen, Ausschütteln von Decken, Blumengießen und alle Arten von Geräuschverursachung sind zu unterlassen, wenn hierdurch durch Rauch, Staub, Geruch oder Geräusche (Lärm) der Wohnbereich eines anderen Mieters nicht nur unwesentlich beeinträchtigt wird. Man bezeichnet dies als den privatrechtlichen Immissionsschutz ( § 906 BGB). Gegen den jeweiligen Verursacher stehen sowohl dem Eigentümer/Vermieter als auch dem Mieter Abwehransprüche gegen den Verursacher zu (§§ 862, 907, 1004 BGB). Es empfiehlt sich, sich in Fällen einer Beeinträchtigung bei dem Verursacher schriftlich zu beschweren, wobei er gleichzeitig zur Unterlassung aufgefordert werden sollte. Bringt dies keine Abhilfe empfiehlt es sich dem Vermieter durch eine ensprechende Beschwerde Mitteilung zu machen und Ihn aufzufordern, gegen den Verursacher vorzugehen, um so Abhilfe zu schaffen. Der Vermieter hat durch das Mietrecht weitergehende rechtliche Möglichkeiten, denn nur kann die Wohnung des Verursachers bei entsprechenden Beschwerden der Mitmieter kündigen.
 
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dermarko

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Ich habe es auch schon mal gehört. Eigentlich soll bzw. darf man es auch nicht aber ich glaube es ist einfach zu geringer Streitwert.
 
Dorothea

Dorothea

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Ich würde gar nicht auf die Idee kommen, dem Bewohner unter mir evtl. Dreck auf den Kopf zu "schütteln" :rolleyes:
 
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Finance_2ME

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und wie macht ihr das dann? Alles aufsaugen? Man bekommt doch den ganzen Dreck gar nicht so gut raus, wie wenn man ihn schnell ausschüttelt. Wenn man erst schaut, ob alle Fenster geschlossen sind und niemand langläuft finde ich daran nichts falsches!
 
Eddi85

Eddi85

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Vielleicht musst du mit deinen Sachen raus gehen (also in den Innenhof oder so) und dort alles ausschütteln, damit keiner deinen "Dreck" auf den Balkon bekommt! Früher gab es ja immer so feine Stangen auf dem Innenhof, wo man prima die Teppiche ausklopfen konnte! Gibts die eigentlich noch? :-D
 
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martin.s

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das "Problem" der Gewohnheit hatte ich anfangs auch ^^ als ich noch zu Hause gewohnt habe, war das kein Problem. Anfangs habe ich es auch so weiter gehandhabt bis mir dann irgendwann von selbst bewusst wurde, dass es vielleicht keine all zu freundliche Geste ist, die Staubflocken auf dem Balkon des Nachbarn zu verteilen.
 
Dorothea

Dorothea

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Teppiche auf Balkon ausschütteln verboten ?

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