Übertragung Schadenfreiheitsrabatt am Ende eines Kalenderjahres

Diskutiere Übertragung Schadenfreiheitsrabatt am Ende eines Kalenderjahres im Autoversicherung Forum im Bereich KFZ Versicherung; Kann mir jemand sagen, ob es eine gesetzliche Regelung gibt, wie die Versicherungen die Rabattübertragung handhaben müssen oder ob dies die...
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Kann mir jemand sagen, ob es eine gesetzliche Regelung gibt, wie die Versicherungen die Rabattübertragung handhaben müssen oder ob dies die Versicherungen selbst entscheiden können? In meinem Fall habe ich das Auto meiner Mutter im November auf meinen Namen umgemeldet und gleichzeitig eine Rabattübertragung bei der Autoversicherung beantragt. Nun wäre meine Mutter im kommenden Jahr, also ab 1.1. in die nächstgünstigere SF-Klasse gekommen. Ich bin dagegen für das gesamte Vertragsjahr in die bei der Ummeldung vorhandenen SF-Klasse eingestuft worden, was für mich einer Rückstufung von mindestens 11 Monaten gleichkommt (zum genauen Vertragszeitraum kann ich nichts sagen, da mein Konto zwar schon belastet wurde, mir aber immer noch kein Versicherungsschein vorliegt). Welche Regelungen gibt es da?
Danke für die Antworten.
 
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cx 7

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Also eine gesetzliche Regelung gibts natürlich nicht, aber eine bedingungsgemäße. Du kommst immer nur in die nächstbessere SF-Klasse wenn der Vertrag mind. 6 Monate läuft. Du kannst also das KFZ im November zwar auf dich ummelden (steht dann so im Schein/Brief), aber die dazugehörige Versicherung müsste zum 01.07. bereits beginnen, damit du dann im neuen Jahr eine SF runterrutscht.
Man sollte dies durchrechnen, ob es sich rentiert. In deinem Fall wäre dies eine zusätzliche Beitragzahlung von 4 Monaten und ich denke mit dem neuen SF-System rechnet sich das überhaupt nicht.
Sobald der V-Schein kommt, kannst eh alles widerrufen!
 
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Was kann ich mir denn unter einer bedingungsgemäßen Regelung vorstellen?
Wenn ich das Auto erst im kommenden Jahr umgemeldet hätte (inkl. SFR-Übertrag-Beantragung), so hätte ich laut Aussage des Versicherungsmenschen auch die günstigere SF-Klasse erhalten. Das hieße aber ja, ich kann mich wegen einem guten Monat "zu früher" Ummeldung ärgern und gucke aus der Wäsche.
Laut Deiner Aussage wäre aber zumindest die günstigere SF-Klasse ab dem 27.5.13 bereits möglich, also 6 Monate nach Eintritt in die Versicherung?
Den Widerruf habe ich durchaus im Hinterkopf, aber letztendlich bringt mich der nicht weiter, da ich ja auch bei einer anderen Versicherung doch immer in die SF-Klasse eingestuft werde, die von der "Vorversicherung" vorgegeben wird, oder?
Die Aussage einer anderen Versicherung war auch, dass nicht rückwirkend versichert werden kann, was auf der einen Seite zwar logisch klingt, auf der anderen Seite aber absurd, wenn man von der "Ursprungsversicherung" fast 6 Monate später eine Versicherungsnummer erhält und mir der Versicherungsschein immer noch nicht vorliegt. Ein Versicherungswechsel ist aber nur unter Angabe einer Versicherungsnummer möglich ...
 
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cx 7

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Es steht halt so in den Tarifbedingungen, dass du erst nach mind 6 Monaten in der SF-Klasse steigst. Da kannst nix machen. Die Änderung wird bei fast allen Versicherungen erst zum nächsten 1.1. wirksam, also nicht im Mai.
Also ich kenne nur Versicherungen, deren Beginn man zum 1.7. rückdatieren kann. Die neuen SF-Klassen mit jährlicher Steigerung um 1 Stufe haben damit minimale Änderungen im Beitrag, so dass es sich eigentlich nicht mehr rechnet.
 
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also habe ich mich falsch entschieden, das Auto im November umzumelden und muss die bittere Pille jetzt schlucken, was? Schade, das man auf so etwas nicht hingewiesen wird. Zudem das eigentliche Angebot der Versicherung auch den niedrigern Tarif/die höhrere SF-Klasse enthielt und der Preis erst später ohne erneutes Angebot einfach hochgesetzt wurde ...
Und es gibt auch wirklich keine Kulanzmöglichkeiten der Versicherungen?
 
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cx 7

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Ist so, ja!

Zumeist weicht das "eigentliche Angebot" wie du es nennst von der tatsächlichen Police ab. Grund ist, dass bei Rabattübertragung oftmals nicht gewusst wird, wieviele SF-Jahre tatsächlich von der Vorversicherung übertragen werden. Sondereinstufungen oder auch Länge des FS-Besitzes müssen berücksichtigt werden. Da kann der Vermittler nichts dafür.

Hast dir leider, in puncto Beratungsqualität, den falschen Partner ausgesucht.

Wie oben schon geschrieben, du hast ja widerspruchsmöglichkeiten!
 
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Da ich extra bei der gleichen Versicherung geblieben bin wie meine Mutter, hätte es meines Erachtens eigentlich nicht zu Unterschieden kommen dürfen, aber nun gut, ist wohl jetzt so.
Vielen Dank für Deine hilfreichen Tips!
 
Thema:

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