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UMST rückerstattung ausbezahlt, jetzt wollen sie einen Teil des genehmigten zurück?
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<p>[QUOTE="Unregistriert, post: 26780"]</p><p><strong>UMST rückerstattung ausbezahlt, jetzt wollen sie einen Teil des genehmigten zurüc</strong></p><p></p><p>Wenn die Rückerstattung auf Basis bestimmter Umsatzzahlen gemacht wurde und diese nicht erfüllt wurden, dann ist es richtig, wenn das Finanzamt dies nun zurückfordert. Allerdings klingt es etwas wirr, so dass man keine klare Aussage machen kann. Es ist aber davon auszugehen, dass das Finanzamt hier richtig gehandelt hat. Und eine Krankheit ist für das Finanzamt kein Grund das Geld nicht zurückzuzahlen. </p><p></p><p>Zum einen würde ich nun einen Steuerberater hinzuziehen und zum anderen auch schonmal Gedanken machen, wie ihr die Steuerschuld angemessen zurückzahlen könnt. Soweit ich weiss hat das Finanzamt auch die Möglichkeit der Erzwingungshaft.</p><p></p><p>Versteht sich aber von selbst das ich hier keine Rechtsberatung gegeben hab und das alles meine persönliche Einschätzung ist.</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="Unregistriert, post: 26780"] [b]UMST rückerstattung ausbezahlt, jetzt wollen sie einen Teil des genehmigten zurüc[/b] Wenn die Rückerstattung auf Basis bestimmter Umsatzzahlen gemacht wurde und diese nicht erfüllt wurden, dann ist es richtig, wenn das Finanzamt dies nun zurückfordert. Allerdings klingt es etwas wirr, so dass man keine klare Aussage machen kann. Es ist aber davon auszugehen, dass das Finanzamt hier richtig gehandelt hat. Und eine Krankheit ist für das Finanzamt kein Grund das Geld nicht zurückzuzahlen. Zum einen würde ich nun einen Steuerberater hinzuziehen und zum anderen auch schonmal Gedanken machen, wie ihr die Steuerschuld angemessen zurückzahlen könnt. Soweit ich weiss hat das Finanzamt auch die Möglichkeit der Erzwingungshaft. Versteht sich aber von selbst das ich hier keine Rechtsberatung gegeben hab und das alles meine persönliche Einschätzung ist. [/QUOTE]
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