Unfall vor der Haustür. Hauseigentümer lehnt Verantwortung ab.

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Gast

Hallo,

letztens hat es bei uns geschneit und als ich morgens aus dem Haus herauskam um zu meinem Auto zu laufen, mit dem ich dann zur Arbeit fahren wollte.

Dabei bin ich ausgerutscht und bin ich vom Bürgersteig weggerutscht auf die Fahrbahn gefallen.

Ein Autofahrer der gerade vorbeifahren wollte, lenkte um und fuhr gegen ein anderes Auto am Rande der Strasse.

Ich bin aufgestanden und außer ein Paar Schrammen hatte mir keine wesentlichen Verletzungen zugezogen.

Aber das verunglückte Fahrzeug und das am Rande der Strasse geparktes Auto erlitten erhebliche Schäden.

Der Fahrer des beschädigten Fahrzeuges ist ausgestiegen und mir geholfen aufzustehen. Als er sah, dass es mir nichts fehlte, hat er dann mich für den Unfall verantwortlich gemacht.

Er rief die Polizei an.

Die Polizei hat mich beschuldigt den Unfall verursacht haben.

Dabei hat die Polizei bemerkt, dass der Gehweg vor dem Gebäude nicht vom Schnee gereinigt und auch nicht bestreut worden war.

Die Polizei gab mir den Rat mich an den Eigentümer des Grundstückes zu wenden.

Die Polizei hat im Unfallprotokoll diesen Zustand festgehalten.

Ich wandte mich an dem Eigentümer des Grundstückes um den Schaden durch die Gebäudehaftpflichtversicherung regulieren zu lassen.

Diese lehnte jedweder Verantwortung ab und behauptete, dass es noch geschneit hätte und bevor der Schnee nicht aufgehört hätte zu schneien, sei sinnlos Gehwege vom Schnee zu räumen.

Was soll ich machen?

Die Schäden an beiden Fahrzeugen beläuft sich auf mehrere Tausend Euros.

Diese Summe kann ich ganz bestimmt nicht aus meiner Tasche bezahlen.

Eine Privathaftpflichtversicherung habe ich auch nicht.


Danke
 
hamasor

hamasor

Erfahrener Benutzer
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380
Hallo,

grundsätzlich sind die Grundstückseigentümer verpflichtet die Gehwege an ihrem Grundstück bei Schnee und Glatteis zu räumen bzw. zu reinigen.

Falls sie es versäumen, werden sie für eventuelle Schäden Haftbar gemacht. Wenn der Grundbesitzer jegliche Schuld von sich weist, dann bleibt nichts anderes als ihn vor dem Gericht zu klagen.

Wie bei jeder Klage ist auch das Risiko immer groß den Prozess zu verlieren.

Beim Unterliegen der Klage kommen noch weitere Kosten, wie Anwalts und Gerichtskosten hinzu.

Mein Rat an dich, lasst dich doch von einer Rechtsberatungsstelle beraten, bevor du dich in noch größere Unkosten stürzst.

Gruß
 
marco

marco

Erfahrener Benutzer
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Beiträge
409
Hallo,

wie Hamasor es auch dargelegt hat, ist jeder Grundbesitzeigentümer für seinen Grundstück verantwortlich und kann haftbar gemacht werden.

Die Frage ist, wie beweist man die Schuld des Eigentümers.

Er kann ja sagen, dass er den Weg vom Schnee geräumt habe und anschließend wieder geschneit habe.

Und kein Gericht der Welt kann einen Eigentümer dazu verpflichten 24 Stunden lang den Gehweg sauber zu halten.

Nachträgliche Beweise sind auch schwer zu holen.

Auch wenn der Polizeibeamter mit bezeugt hat, dass der Gehweg nicht geräumt sei, hat nicht viel zu sagen.

Aber aufgrund der Höhe der Schäden ist es sinnvoll einen Anwalt zu nehmen.

Gruß
 
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Unfall vor der Haustür. Hauseigentümer lehnt Verantwortung ab.

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