Unterschiede zwischen den Leistungen der Krankenkassen

Diskutiere Unterschiede zwischen den Leistungen der Krankenkassen im Krankenversicherung Forum im Bereich Versicherungen; Hallo Leute, die Beiträge der gesetzlichen Krankenkassen wurden ja alle verienheitlicht und seit dem können die Krankenkassen die Kunden nicht...
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MeDo

Hallo Leute,

die Beiträge der gesetzlichen Krankenkassen wurden ja alle verienheitlicht und seit dem können die Krankenkassen die Kunden nicht mehr durch günstigere Versicherung etc. auf die eigene Versicherung ziehen.

Nun spielen die Leistungen wohl eine Rolle aber das finde ich persönlich sau blöd.

Anstatt soviele unterschiedliche KRankenkassen zu haben könnte man doch auch eine einzige KRankenversicherung machen und die Sache w+rde geklärt.

Welchen Grund, außer den Zusatzbeiträgen hat man denn jetzt noch, die Krankenkasse zu wechseln oder überhaupt eine auszusuchen. Ist es dann nicht eigentlich egal, welche ich wähle - wie gesagt, abgesehen von den Krankenkassen, die Zusatzbeiträge erheben.

Die Unterschiede zwischen den LEistungen der KRankenkassen sind ja auch nicht so draßtisch groß den die bieten doch alle dasselbe Service an.

Oder gibt es inzwischen wirklich gravierende Leistungsunterschiede zwischen den verschiedenen Krankenkassen?

Gibt es auch KRankenkassen die Kosten übernehmen für die sie eigentlich nicht verpflichtet sind usw.?

Was sagt ihr zu den Unterschieden zu den Leistungen?

Danke!
 
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Hallo, MeDo,

ich kann dir einen Lied davon singen, wie die Krankenkassen die Leistungen erbringen und nicht erbringen. Ich kenne viele Fälle, die von unterschiedlichen Krankenkassen unterschiedlich gewährt werden.

Das ist im der alltäglichen Leben bei allen Behörden der Fall und die Krankenkassen zählen dazu.

Wenn man gut mit den Sachbearbeitern umgehen kann dann bekommt man die beantragten Leistungen gewährt aber wenn einem Sachbearbeiter einem die Nase gefällt, dann kannst du machen, was du willst, du bekommst die Leistungen nicht gewährt.

Es ist in vielen Fällen eine Sache; "Im Ermessen des Beamten oder Sachbearbeiters"

Gruß
 
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