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autosklave
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Themenstarter
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- 16.07.2011
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Hallo zusammen!
Habe eine etwas verzwickte Konstellation, die angeblich so noch nie vorgekommen ist und werde von Amt zu Amt mit hilflosen Ausflüchten weitergereicht. Hoffe hier jemanden zu finden, der mir weiterhelfen kann.
Es geht um eine Bekannte von mir. Komplett abgeschlossene Berufsausbildung mit langjähriger, einschlägiger Berufspraxis im Krankenhaus und Altenpflegebereich. EU Staatsbürgerin, Ausbildung in ihrem EU Heimatland noch vor EU Beitritt mit der Folge, dass die Ausbildung hier nicht anerkannt wird. Somit kann sie nur als Pflegehelferin angestellt werden, gleichgestellt mit angelernten Hilfskräften. Eingesetzt wird sie aber gemäß ihrer Fähigkeiten als vollwertige Pflegekraft.
Einzig mögliche Abhilfe: Anerkennung der Ausbildung durch die zuständige Bezirksregierung - dazu erforderlich Sprachkurse (Anmerkung: spricht zwar sicher verständlich Deutsch, reicht aber wegen im Berufsalltag niemand störenden, grammatikalischen Fehlern offiziell nicht aus) sowie Anpassungskurs und deutsche Ausbildungsprüfung.
Beim Einstellungsgespräch mündlich zugesichert, dass Dienstplan soweit möglich entsprechend Erfordernissen der Kurse erstellt wird. In der Praxis ist die ihr aufgebürdete Arbeitsbelastung (schwerste Abteilung, Kollegen nutzen sie aus) aber so hoch, dass z. B. 8 - 12 Uhr Schule und 13 - 21 Uhr Arbeit einem Selbstmord gleichkäme.
Jetzt müsste eine Konstellation gefunden werden, bei der sie ohne gleichzeitig zu arbeiten die erforderlichen Kurse am Block durchziehen kann. Die Kosten für Wohnung und (ohnehin sparsamem) Lebensunterhalt laufen aber weiter, wenn sie unbezahlten Urlaub nimmt oder gar kündigt. Erforderlich wären dann etwa 3 Monate.
Die Agentur für Arbeit erklärt sich für nicht zuständig, da in den letzten beiden Jahren noch kein ganzes Jahr in D gearbeitet wurde. Also kein ALG 1, ohne ALG 1 auch kein ALG 2, ohne ALG 2 kein Wohngeld. Die Verwaltung der Wohnortgemeinde, an die verwiesen wurde, verweist wiederum ans Arbeitsamt wegen der aktuellen Verteilung der Zuständigkeiten.
Gibt es irgend eine für diesen Fall passende Möglichkeit, für die Dauer der anerkennungsbedingten Schulungen Unterstützung zu bekommen?
Vielen Dank schon mal für hilfreiche Antworten!
Habe eine etwas verzwickte Konstellation, die angeblich so noch nie vorgekommen ist und werde von Amt zu Amt mit hilflosen Ausflüchten weitergereicht. Hoffe hier jemanden zu finden, der mir weiterhelfen kann.
Es geht um eine Bekannte von mir. Komplett abgeschlossene Berufsausbildung mit langjähriger, einschlägiger Berufspraxis im Krankenhaus und Altenpflegebereich. EU Staatsbürgerin, Ausbildung in ihrem EU Heimatland noch vor EU Beitritt mit der Folge, dass die Ausbildung hier nicht anerkannt wird. Somit kann sie nur als Pflegehelferin angestellt werden, gleichgestellt mit angelernten Hilfskräften. Eingesetzt wird sie aber gemäß ihrer Fähigkeiten als vollwertige Pflegekraft.
Einzig mögliche Abhilfe: Anerkennung der Ausbildung durch die zuständige Bezirksregierung - dazu erforderlich Sprachkurse (Anmerkung: spricht zwar sicher verständlich Deutsch, reicht aber wegen im Berufsalltag niemand störenden, grammatikalischen Fehlern offiziell nicht aus) sowie Anpassungskurs und deutsche Ausbildungsprüfung.
Beim Einstellungsgespräch mündlich zugesichert, dass Dienstplan soweit möglich entsprechend Erfordernissen der Kurse erstellt wird. In der Praxis ist die ihr aufgebürdete Arbeitsbelastung (schwerste Abteilung, Kollegen nutzen sie aus) aber so hoch, dass z. B. 8 - 12 Uhr Schule und 13 - 21 Uhr Arbeit einem Selbstmord gleichkäme.
Jetzt müsste eine Konstellation gefunden werden, bei der sie ohne gleichzeitig zu arbeiten die erforderlichen Kurse am Block durchziehen kann. Die Kosten für Wohnung und (ohnehin sparsamem) Lebensunterhalt laufen aber weiter, wenn sie unbezahlten Urlaub nimmt oder gar kündigt. Erforderlich wären dann etwa 3 Monate.
Die Agentur für Arbeit erklärt sich für nicht zuständig, da in den letzten beiden Jahren noch kein ganzes Jahr in D gearbeitet wurde. Also kein ALG 1, ohne ALG 1 auch kein ALG 2, ohne ALG 2 kein Wohngeld. Die Verwaltung der Wohnortgemeinde, an die verwiesen wurde, verweist wiederum ans Arbeitsamt wegen der aktuellen Verteilung der Zuständigkeiten.
Gibt es irgend eine für diesen Fall passende Möglichkeit, für die Dauer der anerkennungsbedingten Schulungen Unterstützung zu bekommen?
Vielen Dank schon mal für hilfreiche Antworten!