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Unregistriert
Hallo,
wie sieht es mit unversteuerten Einnahmen aus Kapitalanlagen aus, die nicht auf der Steuerbescheinigung der Bank aufgeführt sind, weil seitens der Bank keine Steuern
abgeführt wurden?
Ist es Pflicht, diese in der Anlage KAP bei der Einkommensteuererklärung
anzugeben? Es handelt sich um Kapitalerträge aus KANAM und P&R.
Muß ich damit rechnen, dass das Finanzamt dann nachträglich
Steuern abzieht Also letztes Jahr war das bei mir nicht der Fall.
Liegt das an der Höhe der unversteuerten Einnahmen?
Wann werden nachträglich vom Finanzamt Steurn abezogen?
wie sieht es mit unversteuerten Einnahmen aus Kapitalanlagen aus, die nicht auf der Steuerbescheinigung der Bank aufgeführt sind, weil seitens der Bank keine Steuern
abgeführt wurden?
Ist es Pflicht, diese in der Anlage KAP bei der Einkommensteuererklärung
anzugeben? Es handelt sich um Kapitalerträge aus KANAM und P&R.
Muß ich damit rechnen, dass das Finanzamt dann nachträglich
Steuern abzieht Also letztes Jahr war das bei mir nicht der Fall.
Liegt das an der Höhe der unversteuerten Einnahmen?
Wann werden nachträglich vom Finanzamt Steurn abezogen?