Menü
Artikel
Ticker
Foren
Neue Beiträge
Kreditrechner
Online
Anmelden
Registrieren
Neue Beiträge
Menü
Anmelden
Registrieren
Foren
Weitere Finanzforen
Banken und Sparkassen
Banken
VB - Bankenwillkür- Späte Rache
JavaScript ist deaktiviert. Bitte aktiviere JavaScript in deinen Browser-Einstellungen für eine möglichst komfortable Bedienung.
Auf dieses Thema antworten
Beitrag
<p>[QUOTE="Unregistriert, post: 34058"]</p><p>Ist doch klar das die VB sie nicht haben will. Sie sind in eine Inso gegangen und haben den anderen viel Geld gekostet. Wie würden Sie denn reagieren, wenn ein Bekannter das geliehene Geld oder ähnliches nicht mehr zurückgibt...Laden Sie den noch auf eine Tasse Kaffee ein?!?</p><p>Außerdem sind regelmäßige Geldeingänge auf "fremde" Konten lt. denn meisten AGBs nicht zulässig. Erst ein Gemeinschaftskonto würde dies ändern.</p><p>Einen Dispo können Sie UND die Bank jederzeit kündigen. Da die Sicherheit von der Bank eingezogen wurde war das Konto bestimmt gut überzogen...soweit ist die Bank im Recht und daher ist der Vorgang auch mehr als legitim. Da dies alles auch Rückschlüsse auf ihre gemeinsame Finanzsituation und -gebären gibt kann ich die Bank absolut verstehen. Ihr Fehler war die Bank mit der Nase darauf zu stoßen das sie etwas mit diesem Konto zu tun haben. </p><p>Selbst wenn ich aus einer Inso komme und meine...Hey...Du hast zwar Dein Geld bei mir verloren bzw. ich gebe es Dir einfach nicht mehr zurück aber Deine Dienstleistung will ich weiterhin für lau haben...arghh...ich kann dieses peinliche rumgebrüllt nicht mehr hören...<img src="/styles/default/xenforo/smilies-oc24/smile.png" class="smilie" alt=":)" title="Smile :)" data-shortname=":)" /></p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="Unregistriert, post: 34058"] Ist doch klar das die VB sie nicht haben will. Sie sind in eine Inso gegangen und haben den anderen viel Geld gekostet. Wie würden Sie denn reagieren, wenn ein Bekannter das geliehene Geld oder ähnliches nicht mehr zurückgibt...Laden Sie den noch auf eine Tasse Kaffee ein?!? Außerdem sind regelmäßige Geldeingänge auf "fremde" Konten lt. denn meisten AGBs nicht zulässig. Erst ein Gemeinschaftskonto würde dies ändern. Einen Dispo können Sie UND die Bank jederzeit kündigen. Da die Sicherheit von der Bank eingezogen wurde war das Konto bestimmt gut überzogen...soweit ist die Bank im Recht und daher ist der Vorgang auch mehr als legitim. Da dies alles auch Rückschlüsse auf ihre gemeinsame Finanzsituation und -gebären gibt kann ich die Bank absolut verstehen. Ihr Fehler war die Bank mit der Nase darauf zu stoßen das sie etwas mit diesem Konto zu tun haben. Selbst wenn ich aus einer Inso komme und meine...Hey...Du hast zwar Dein Geld bei mir verloren bzw. ich gebe es Dir einfach nicht mehr zurück aber Deine Dienstleistung will ich weiterhin für lau haben...arghh...ich kann dieses peinliche rumgebrüllt nicht mehr hören...:-) [/QUOTE]
Zitate einfügen...
Vorschau
Benutzername
Verifizierung
Ergänze das Sprichwort "Ehrlich währt am ..."
Antwort erstellen
Foren
Weitere Finanzforen
Banken und Sparkassen
Banken
VB - Bankenwillkür- Späte Rache
Diese Seite verwendet Cookies um Inhalte zu personalisieren. Außerdem werden auch Cookies von Diensten Dritter gesetzt. Mit dem weiteren Aufenthalt akzeptierst du diesen Einsatz von Cookies.
Akzeptieren
Weitere Informationen......
Top