Verlustverrechnung

Diskutiere Verlustverrechnung im Finanzamt & Steuern Forum im Bereich Weitere Finanzforen; Hallo, ich möchte mein Depot zum Jahresende "trimmen", habe aber trotz Internet-Recherche den Überblick verloren, wie in meinem speziellen Fall...
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Newbie

Hallo, ich möchte mein Depot zum Jahresende "trimmen", habe aber trotz Internet-Recherche den Überblick verloren, wie in meinem speziellen Fall die Verlustverrechnung funktioniert.

1. Bei mir wurden Zertifikate (Kaufdatum 2011) mit einem Kursgewinn (nehmen wir mal an 20.000,-) fällig. --> Gewinn: 20.000,-

2. Bei mir wurden Optionsscheine mit einem Kursverlust automatisch ausgelöst --> Kursverlust: 5.000,-

Ist meine Annahme korrekt, dass diese beiden Posten miteinander verrechnet werden? --> resultierender Gewinn: 15.000,-

3. Zinsen und Dividenden: 5000,-

Auch hier meine Annahme korrekt, dass diese verrechnet werden? --> resultierender Gewinn: 20.000,-

3. Ich habe abgeltungssteuerfreie Aktien (Kaufdatum 2005), die sich tief in der Verlustzone befinden --> Kursverlust 20.000,-

Lassen sich solche Verluste von abgeltungssteuerfreien Aktien mit anderen Gewinnen überhaupt verrechnen? Mein Verständnis ist, wenn dann nur mit Aktiengewinnen... zählen Optionsscheine und Zertifikate in diesem Falle als Aktien? Wie würde die Verrechnung in dem o.g. Beispiel dann korrekt aussehen?

Spielt die Altverlustgrenze zum Jahresende 2013 hier eine Rolle? Wenn ich es richtig verstehe, ist diese nur für vor 2009 REALISIERTE Verluste relevant?

Vielen Dank im Voraus für jede kompetente Hilfe!!!!
 
U

Unregistriert

Hallo,

zu 1.) Ja!
zu "2".) ich glaube schon - sowiso spielt das bei Ihnen keine Rolle, da Sie eh viel mehr Gewinne haben...
zu 3.)
a) Aktiengewinne nur mit Aktienverlusten, sonst `alles, was auf die KAP muß´, untereinander.
b) Altanlagen vor 2009 (außer ihre Zinsen/Dividenden) spielen steuerlich keine Rolle! Z&D können nicht negativ sein...
c) die 2009-Geschichte kommt nur ins Spiel, wenn Sie einen Verlustvortag aus Dem Jahr mitbringen - 2013 letzmalig verrechenbar (also Steuer14; der Gewinn dazu muß aber noch dieses Jahr realisiert werden...). Verlustvorträge konnten Sie damals praktisch aber nur genereieren, wenn Sie unterjährig verkauften - da "Langfrist"anlagen damals noch nicht der Besteuerung unterlagen...
 
U

Unregistriert

P.S.:
Sie sind mächtig spät dran!
Normalos wie wir haben als letzte Ausfahrt normalerweise Sept. - und das auch nur wenn wir es formlos beantragen, z.B. "ausländische Fonds/Banken" - jedes Jahr neu!
Sonst kann das Amt eine ziemlich Strafgebühr verhängen, was in Ihrem Fall nun sehr wahrscheinlich ist!

Einzige Mögl. wäre jetzt nurmehr einen Steuerberater/Hilfeverein zu nehmen - dann kann die Erklärung auch noch den Poststempel vom 31.12. tragen...
Ich dachte vorher schon: Wer solche Gewinne hat wie Du, kann auch mal einen Kostenvoranschlag in so ner Bude einholen...
 
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