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<p>[QUOTE="Unregistriert, post: 35311"]</p><p>1. Ob Ihr Chef das genehmigen muß, steht in Ihrem Arbeitsvertrag. Den kennt hier keiner.</p><p>2. Sie versteuern das, indem Sie eine Steuererklärung einreichen (jeweils bis zum 31.05. des Folgejahres, also z. B. für 2012 bis zum 31.05.2013). Anschließend schickt Ihnen das Finanzamt einen Steuerbescheid, in dem steht, was Sie an Steuern nachzuzahlen haben - Sie sollten also entsprechende Rücklagen haben, denn das Finanzamt kassiert 1 % Versäumniszuschlag pro Monat verspäteter Zahlung.</p><p>3. Lohnsteuerklassen haben damit nichts zu tun - die sind für ARBEITNEHMER, und das sind Sie als Freiberufler ja nicht.</p><p>4. Da Sie vermutlich wissen wollen, wieviel Steuern Sie zahlen, sei Ihnen schon vorweg gesagt, daß Ihnen das hier keiner ohne konkrete Zahlen sagen kann. Es gibt im Web aber jede Menge Steuerrechner, die Sie mit Ihren Daten füttern können - dort können Sie sich das selbst ausrechnen.</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="Unregistriert, post: 35311"] 1. Ob Ihr Chef das genehmigen muß, steht in Ihrem Arbeitsvertrag. Den kennt hier keiner. 2. Sie versteuern das, indem Sie eine Steuererklärung einreichen (jeweils bis zum 31.05. des Folgejahres, also z. B. für 2012 bis zum 31.05.2013). Anschließend schickt Ihnen das Finanzamt einen Steuerbescheid, in dem steht, was Sie an Steuern nachzuzahlen haben - Sie sollten also entsprechende Rücklagen haben, denn das Finanzamt kassiert 1 % Versäumniszuschlag pro Monat verspäteter Zahlung. 3. Lohnsteuerklassen haben damit nichts zu tun - die sind für ARBEITNEHMER, und das sind Sie als Freiberufler ja nicht. 4. Da Sie vermutlich wissen wollen, wieviel Steuern Sie zahlen, sei Ihnen schon vorweg gesagt, daß Ihnen das hier keiner ohne konkrete Zahlen sagen kann. Es gibt im Web aber jede Menge Steuerrechner, die Sie mit Ihren Daten füttern können - dort können Sie sich das selbst ausrechnen. [/QUOTE]
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