vorfälligkeitsentschädigung oder Insolvenz

Diskutiere vorfälligkeitsentschädigung oder Insolvenz im Zwangsversteigerung Forum im Bereich Kredite, Finanzierung, Darlehen; Hallo, Ich möchte aus finanziellen Gründen mein Haus verkaufen. Die Selbständigkeit lief nicht so toll die letzten Jahre. Hier sind auch...
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Pate22

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Hallo,
Ich möchte aus finanziellen Gründen mein Haus verkaufen.
Die Selbständigkeit lief nicht so toll die letzten Jahre. Hier sind auch erhebliche Schulden entstanden.
Um diese Schulden bedienen zu können und um mein Business weiterführen zu können möchTe ich mein Haus verkaufen.

Ein Käufer steht bEreits fest aber die Kaufsumme die angeboten wurde entspricht leider nicht meinen vorstellungen.

Hinzukommt das die Vorfälligkeitsentschädigung extrem hoch ausfällt, da ich eine Zinsbindung von 15 Jahren ausgemacht hatte,
Diese Entschädigung führt dazu, dass meine Schulden nicht komplett werden würden.
Somit drohT weiterhin die Insolvenz obwohl ich mein Haus zu Kapital umwandle.

die Frage hier: kann ich die Vorfälligkeitsentschädigung umgehen oder verhandeln.

Eine Antwort wäre sehr wichtig

Danke im Voraus
 
Hannes

Hannes

Gesperrt
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Hallo,
Ich möchte aus finanziellen Gründen mein Haus verkaufen.
Die Selbständigkeit lief nicht so toll die letzten Jahre. Hier sind auch erhebliche Schulden entstanden.
Um diese Schulden bedienen zu können und um mein Business weiterführen zu können möchTe ich mein Haus verkaufen.

Ein Käufer steht bEreits fest aber die Kaufsumme die angeboten wurde entspricht leider nicht meinen vorstellungen.

Hinzukommt das die Vorfälligkeitsentschädigung extrem hoch ausfällt, da ich eine Zinsbindung von 15 Jahren ausgemacht hatte,
Diese Entschädigung führt dazu, dass meine Schulden nicht komplett werden würden.
Somit drohT weiterhin die Insolvenz obwohl ich mein Haus zu Kapital umwandle.

die Frage hier: kann ich die Vorfälligkeitsentschädigung umgehen oder verhandeln.

Eine Antwort wäre sehr wichtig

Danke im Voraus
Meines Wissens ja, es müssen sich aber alle beteiligten Parteien,
sowie Gläubiger vertraglich darauf einlassen. Je nach dem wie
das umgangen werden soll, muss das festgelegt und vereinbart werden.

Ich kann dir sonst auch nur Raten einen Termin bei einem Schuldenberater und/oder Fachanwalt für Insolvenzrecht
Das erste Gespräch ist in der Regel kostenlos. Du kannst ja einfach mal
anrufen, einen Termin vereinbaren und dann deinen Sachverhalt schildern.

Die kennen sich ja auch mit diesen Fällen oftmals besser aus als wir hier in dem Forum.

Wünsche dir alles Gute
Jacky ;)
 
B

blaueslicht

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Hello miteinander!

Das kommt natürlich auch gewisser Maßen auf die unterschiedlichen Vorzeichen an. Aber grundsätzlich sieht es so aus, dass ich persönlich doch eher zu einer Insolven tendieren würde.

Denn wenn man einen solchen Schritt über ein anderes EU-Land abwickelt, so ist eine Restschuldbefreiung in 6-12 Monate möglich und realistisch.

Lg
 
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vorfälligkeitsentschädigung oder Insolvenz

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