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<p>[QUOTE="Gast, post: 6992"]</p><p>Hallo,</p><p></p><p>Miete von mir ist vor knapp einem Jahr einer meiner Wohnungen eingezogen. Die Wohnung wurde renoviert und übergeben.</p><p></p><p>De Mieter hat seine Familie mit drei Personen angegeben. Er betreibt ein Resturant und hat mehrere Mitarbeiter, die vermutlich in der Wohnung mitwohnen. Auch wird die Kleidung der Mitarbeiter werden in der Wohnung gewaschen und getrocknet. </p><p></p><p>Da es in den Wintermonaten kalt war, wurde auch jicht richtig gelüftet. Weniger Monate nach dem Einzug hat der Mieter Schimmel in der Wohnung gemeldet. Ich habe sofort einen Hndwerker beauftragt um die Mängel zu beheben. </p><p></p><p>Das hat aber der Mieter nicht ermöglicht, weil er angeblich im Restaurnt arbeiten würde und keine hätte um den Hndwerker den Einlass in die Wohnung zu ermöglichen. </p><p></p><p>Währen dessen hat er die Miete um die Hälfte gekürzt.</p><p></p><p>Es hat fast drei Monate gedauert bis der Schaden in der Wohnung behoben werden konnte.</p><p></p><p>Sein Anwalt hat aber in einem Schreiben erwähnt, dass die Hälfte der Miete solange einbehalten werde, solange der Schaden bestünde. Danach werde die einbehsltene Miete gezahlt. Obwohl der Schaden behoben wurde, zahl der Mieter die einbehltene Miete nicht.</p><p></p><p>Ist das rechten so?</p><p></p><p>Gruß</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="Gast, post: 6992"] Hallo, Miete von mir ist vor knapp einem Jahr einer meiner Wohnungen eingezogen. Die Wohnung wurde renoviert und übergeben. De Mieter hat seine Familie mit drei Personen angegeben. Er betreibt ein Resturant und hat mehrere Mitarbeiter, die vermutlich in der Wohnung mitwohnen. Auch wird die Kleidung der Mitarbeiter werden in der Wohnung gewaschen und getrocknet. Da es in den Wintermonaten kalt war, wurde auch jicht richtig gelüftet. Weniger Monate nach dem Einzug hat der Mieter Schimmel in der Wohnung gemeldet. Ich habe sofort einen Hndwerker beauftragt um die Mängel zu beheben. Das hat aber der Mieter nicht ermöglicht, weil er angeblich im Restaurnt arbeiten würde und keine hätte um den Hndwerker den Einlass in die Wohnung zu ermöglichen. Währen dessen hat er die Miete um die Hälfte gekürzt. Es hat fast drei Monate gedauert bis der Schaden in der Wohnung behoben werden konnte. Sein Anwalt hat aber in einem Schreiben erwähnt, dass die Hälfte der Miete solange einbehalten werde, solange der Schaden bestünde. Danach werde die einbehsltene Miete gezahlt. Obwohl der Schaden behoben wurde, zahl der Mieter die einbehltene Miete nicht. Ist das rechten so? Gruß [/QUOTE]
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