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Warum und wann muss ich GEMA Gebühren zahlen?
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<p>[QUOTE="Gast, post: 4303"]</p><p>Hallo,</p><p></p><p>ich habe eine kleine Schneiderei und habe einen kleinen Fernseher hinter der Theke aufgestellt. </p><p></p><p>Ich zahle meine GEZ Gebühren ordentlich. </p><p></p><p>Aber letztens waren zwei Typen in schwarzem Anzug in meinem Laden und haben wie James Bond ihre Ausweise gezuckt und mitgeteilt, sie sein von der GEMA. </p><p></p><p>Ich konnte nichts damit anfangen, bis sie mich aufklärten. </p><p></p><p>Lang die Rede kurz der Sinn, ich müsste GEMA-Gebühren zahlen, weil meine Kunden, während sie ihre Hosen oder Röcke zum anpassen geben, Bilder und Musik vom Fernsehen erhaschen würden. </p><p></p><p>Und dies wäre eine öffentliche Vorführung vom geistigen Eigentum und dazu sollten Gebühren bezahlt werden. </p><p></p><p>Ich beteuerte, dass dies gar nicht möglich sei. </p><p></p><p>Aber sie ließen sich nicht überzeugen. </p><p></p><p>Sie rieten mir aber, den Fernseher so aufzustellen, dass die Kunden das Bild nicht sehen konnten und die Stimme sollte ich so leise drehen, dass die Kunden die stimme bzw. die Musik nicht hören sollten. </p><p></p><p>Wenn sie aber beim nächsten Mal den Fernseher so sehen wie er jetzt sei, müsste ich anfällige Gebühren im Rückwirkend zahlen.</p><p></p><p>Ist das zulässig? </p><p></p><p>Ich zahle doch meine GEZ-Gebühren. </p><p></p><p>Muss ich auch jetzt noch GEMA Gebühren zahlen?</p><p></p><p>Wer hat entsprechende Probleme gehabt und kann hier davon berichten?</p><p></p><p>Danke</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="Gast, post: 4303"] Hallo, ich habe eine kleine Schneiderei und habe einen kleinen Fernseher hinter der Theke aufgestellt. Ich zahle meine GEZ Gebühren ordentlich. Aber letztens waren zwei Typen in schwarzem Anzug in meinem Laden und haben wie James Bond ihre Ausweise gezuckt und mitgeteilt, sie sein von der GEMA. Ich konnte nichts damit anfangen, bis sie mich aufklärten. Lang die Rede kurz der Sinn, ich müsste GEMA-Gebühren zahlen, weil meine Kunden, während sie ihre Hosen oder Röcke zum anpassen geben, Bilder und Musik vom Fernsehen erhaschen würden. Und dies wäre eine öffentliche Vorführung vom geistigen Eigentum und dazu sollten Gebühren bezahlt werden. Ich beteuerte, dass dies gar nicht möglich sei. Aber sie ließen sich nicht überzeugen. Sie rieten mir aber, den Fernseher so aufzustellen, dass die Kunden das Bild nicht sehen konnten und die Stimme sollte ich so leise drehen, dass die Kunden die stimme bzw. die Musik nicht hören sollten. Wenn sie aber beim nächsten Mal den Fernseher so sehen wie er jetzt sei, müsste ich anfällige Gebühren im Rückwirkend zahlen. Ist das zulässig? Ich zahle doch meine GEZ-Gebühren. Muss ich auch jetzt noch GEMA Gebühren zahlen? Wer hat entsprechende Probleme gehabt und kann hier davon berichten? Danke [/QUOTE]
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