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Warum und wann muss ich GEMA Gebühren zahlen?
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<p>[QUOTE="tell me, post: 4341, member: 11"]</p><p>Hallo,</p><p></p><p>GEMA, Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte ist eine Verwertungsgesellschaft, die in Deutschland (Generaldirektionen Berlin und München) die Nutzungsrechte aus dem Urheberrecht von denjenigen Komponisten, Textdichtern und Verlegern von Musikwerken vertritt, die als Mitglied in ihr organisiert sind.</p><p></p><p>Die Mitgliedschaft in der GEMA ist notwendigerweise freiwillig, da die sich aus dem Urheberrecht automatisch ergebenden Nutzungsrechte zunächst ausschließlich dem Urheber vorbehalten sind. </p><p></p><p>Da das Urheberrecht selbst nicht übertragbar ist, kann der Urheber nur die Wahrnehmung derselben an eine andere natürliche oder juristische Person übertragen. Es bleibt einem Urheber also vorbehalten, seine Rechte selbst wahrzunehmen oder diese Aufgabe einem Dritten (z.B. einer Verwertungsgesellschaft) zu übertragen. </p><p></p><p>Um durch die GEMA vertreten zu werden, müssen Urheber, also Komponisten und Textdichter bzw. ihre Verleger, Mitglied werden. Um dies zu erreichen, schließt die GEMA mit dem Urheber einen Berechtigungsvertrag, der dann das Gesamtrepertoire des betreffenden Urhebers umfasst.</p><p></p><p>Wie man sieht, muss man GEMA-Gebühren zahlen, wenn eindeutig erwiesen wird, dass die genannten Dienstleistungen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.</p><p>Gruß</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="tell me, post: 4341, member: 11"] Hallo, GEMA, Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte ist eine Verwertungsgesellschaft, die in Deutschland (Generaldirektionen Berlin und München) die Nutzungsrechte aus dem Urheberrecht von denjenigen Komponisten, Textdichtern und Verlegern von Musikwerken vertritt, die als Mitglied in ihr organisiert sind. Die Mitgliedschaft in der GEMA ist notwendigerweise freiwillig, da die sich aus dem Urheberrecht automatisch ergebenden Nutzungsrechte zunächst ausschließlich dem Urheber vorbehalten sind. Da das Urheberrecht selbst nicht übertragbar ist, kann der Urheber nur die Wahrnehmung derselben an eine andere natürliche oder juristische Person übertragen. Es bleibt einem Urheber also vorbehalten, seine Rechte selbst wahrzunehmen oder diese Aufgabe einem Dritten (z.B. einer Verwertungsgesellschaft) zu übertragen. Um durch die GEMA vertreten zu werden, müssen Urheber, also Komponisten und Textdichter bzw. ihre Verleger, Mitglied werden. Um dies zu erreichen, schließt die GEMA mit dem Urheber einen Berechtigungsvertrag, der dann das Gesamtrepertoire des betreffenden Urhebers umfasst. Wie man sieht, muss man GEMA-Gebühren zahlen, wenn eindeutig erwiesen wird, dass die genannten Dienstleistungen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Gruß [/QUOTE]
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