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Warum unterschiedliche Beleihungswerte für Immobilien?
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<p>[QUOTE="Gast, post: 8216"]</p><p>Grundsätzlich ist es richtig, dass die Institute die Beleihungswertermittlung quasi individuell festlegen können.</p><p>Dies hängt zum einen damit zusammen, dass es Grundsätze für die Beleihungswertermittlung, insbesondere an den Sicherheitenansatz gibt (hierzu liegt sogar ein Erlass des Innenministeriums vor).</p><p>Jedoch ist zu ergänzen, dass es auch hausinterne Bandbreiten gibt und der jeweilige Taxator subjektiv geprägt eine objektive Einschätzung abgeben muss, die dem Sicherheitsgefühl des Kreditinstituts entspricht - sowas nennt man Geschäftsstrategie bzw. Geschäftspolitik.</p><p></p><p>Ferner ist zu ergänzen, dass die Beleihungswertermittlung nichts, aber auch wirklich nichts, mit einer Verkehrswertermittlung eines Gutachters oder Sachverständigen zu tun hat. Anders als der Verkehrswert, der den fairen Preis zum Zeitpunkt der Ermittlung darstellt, ist der Beleihungswert, der Wert mit dem nachhaltig und langfristig kalkuliert wird - insbesondere in den späteren Abschlägen für eine mögliche Zwangsverwertung muss dafür Rechnung getragen werden.</p><p></p><p>Die getätigte Investitionen sind sicherlich werterhaltend und in einem gewissen Maß auch wertsteigernd, jedoch müssen mehr Faktoren in der Beleihungswertermittlung berücksichtigt werden (Renovierungsstau, Lage, Mietstruktur, Leerstände)</p><p>Beispielsweise können Mieten über dem Mietspiegel in der Beleihungswertermittlung keine Berücksichtigung finden, da diese für die jeweilige Region - objektiv betrachtet - eigentlich nicht auf Dauer erzielbar scheinen.</p><p></p><p>Darüber hinaus sind Forwards mit 2 Jahren Vorlauf ohnehin seltenst rentabel, da hierfür bei allen Instituten p.M. Zinsaufschläge genommen werden - kann schon mal in deinem Fall 0,5% ausmachen.</p><p>Wenn du ein Mietobjekt hast, warum gehst du nicht den Weg über den Tilgungsersatz??</p><p>Somit könntest du über einen längeren Zeitraum die Darlehenszinsen in der Steuer geltend machen - das ist auch beim Angebot der KSK i.Vgl. zur Deutschen Bank zu überlegen...</p><p></p><p>In dem einen Fall (Dt. Bank) bist du vielleicht früher fertig, aber dafür musst du dann auch mehr Steuern bezahlen, da nichts mehr abzugsfähig ist außer der AfA.</p><p></p><p>Ergänzend muss man die Frage an die Dt. Bank stellen:</p><p>Wenn die BW-Ermittlung deutlich niedriger ausfällt, heißt es auch dass der Sicherheitenansatz geringer sein wird.</p><p>Möchten die Herren Dt.Banker etwa eine Lebensversicherung oder ähnliches als zusätzliche Sicherheit haben für die dann auch noch ein Beitrag erforderlich wird? Wenn ja, ist das im Kreditangebot auszuweisen gem. EU-Richtlinie.</p><p></p><p>Ich wünsche viel Erfolg.</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="Gast, post: 8216"] Grundsätzlich ist es richtig, dass die Institute die Beleihungswertermittlung quasi individuell festlegen können. Dies hängt zum einen damit zusammen, dass es Grundsätze für die Beleihungswertermittlung, insbesondere an den Sicherheitenansatz gibt (hierzu liegt sogar ein Erlass des Innenministeriums vor). Jedoch ist zu ergänzen, dass es auch hausinterne Bandbreiten gibt und der jeweilige Taxator subjektiv geprägt eine objektive Einschätzung abgeben muss, die dem Sicherheitsgefühl des Kreditinstituts entspricht - sowas nennt man Geschäftsstrategie bzw. Geschäftspolitik. Ferner ist zu ergänzen, dass die Beleihungswertermittlung nichts, aber auch wirklich nichts, mit einer Verkehrswertermittlung eines Gutachters oder Sachverständigen zu tun hat. Anders als der Verkehrswert, der den fairen Preis zum Zeitpunkt der Ermittlung darstellt, ist der Beleihungswert, der Wert mit dem nachhaltig und langfristig kalkuliert wird - insbesondere in den späteren Abschlägen für eine mögliche Zwangsverwertung muss dafür Rechnung getragen werden. Die getätigte Investitionen sind sicherlich werterhaltend und in einem gewissen Maß auch wertsteigernd, jedoch müssen mehr Faktoren in der Beleihungswertermittlung berücksichtigt werden (Renovierungsstau, Lage, Mietstruktur, Leerstände) Beispielsweise können Mieten über dem Mietspiegel in der Beleihungswertermittlung keine Berücksichtigung finden, da diese für die jeweilige Region - objektiv betrachtet - eigentlich nicht auf Dauer erzielbar scheinen. Darüber hinaus sind Forwards mit 2 Jahren Vorlauf ohnehin seltenst rentabel, da hierfür bei allen Instituten p.M. Zinsaufschläge genommen werden - kann schon mal in deinem Fall 0,5% ausmachen. Wenn du ein Mietobjekt hast, warum gehst du nicht den Weg über den Tilgungsersatz?? Somit könntest du über einen längeren Zeitraum die Darlehenszinsen in der Steuer geltend machen - das ist auch beim Angebot der KSK i.Vgl. zur Deutschen Bank zu überlegen... In dem einen Fall (Dt. Bank) bist du vielleicht früher fertig, aber dafür musst du dann auch mehr Steuern bezahlen, da nichts mehr abzugsfähig ist außer der AfA. Ergänzend muss man die Frage an die Dt. Bank stellen: Wenn die BW-Ermittlung deutlich niedriger ausfällt, heißt es auch dass der Sicherheitenansatz geringer sein wird. Möchten die Herren Dt.Banker etwa eine Lebensversicherung oder ähnliches als zusätzliche Sicherheit haben für die dann auch noch ein Beitrag erforderlich wird? Wenn ja, ist das im Kreditangebot auszuweisen gem. EU-Richtlinie. Ich wünsche viel Erfolg. [/QUOTE]
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